GaLaBau-Wissen

Natursteinpflasterungen – Alter Hut oder Herausforderung?

von:
GaLaBau Wissen Ausbildung und Beruf
Grafik: Uwe Bienert
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Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Natursteinpflasterungen.

Das Pflastern von Flächen mit Natursteinmaterial hat, so glaube ich, den größten Wandel aller GaLaBau-Tätigkeiten durchgemacht, Nicht nur, dass sich allein in den technischen Produktionsbedingungen und den Möglichkeiten der Ver- und Bearbeitung viel getan hat – nein, auch in der Wertigkeit für die Nutzung von Natursteinmaterial hat eine gravierende Entwicklung stattgefunden.

Waren mit Naturstein befestigte Flächen im 18.Jahrhundert noch ein Symbol für Reichtum und Wohlstand, so avancierten sie im 19. und 20. Jahrhundert zur alltäglichen Massenware und halfen mit, die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung zu beschleunigen. In unserer modernen Zeit wandelt sich ihr Status nun wieder zu dem eines "Luxusartikels" zurück.

Diese Tatsache resultiert nicht nur aus der Preisentwicklung des Materials, der aufwendigen Herstellungsweise (ganz zu schweigen von den benötigen Fachkräften mit dem speziellen Wissen und den sprichwörtlich "goldenen Händen") und den damit verbundenen Gesamtkosten, sondern auch aus der Verwendung von vielen preiswerteren Konkurrenzprodukten, deren Eigenschaften Naturstein um ein Vielfaches überbieten. Naturstein findet in der Öffentlichkeit auf vielbefahrenen Transportwegen nicht mehr statt. Der Grund dafür ist simpel: Die Pflasterung genügt den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr.

Pflasterdynamik

Die Kräfte, die auf Decke und Gesamtbefestigung einer Straße einwirken, haben sich vervielfacht. Von den Motorfahrzeugen wirken verstärkt Kräfte in lotrechter (größeres Gewicht der Fahrzeuge) bis waagrechter (stärkere Kraftübertragung vom Motor übers Rad auf die Straße) Richtung. Die Verformungen, die sie bei ungenügendem Widerstand verursachen, sind an Lageveränderungen des einzelnen Steins und an Verschiebungen im Verband bei bestehenden Straßen heute noch gut zu erkennen. Radlasten wirken lotrecht bei ruhendem Verkehr. Beim Fahren in der Geraden, beim Anfahren und Bremsen sowie in Kurven kommen tangential (waagrecht) wirkende Schubkräfte hinzu. Aus den Größen der einzelnen Kräfte ergibt sich eine zusammensetzende Kraft mit unterschiedlicher Kraftrichtung. Ein guter Verband mit versetzten Fugen, geringer Fugenbreite und guter Verzahnung setzt den tangentialen Kräften großen Verformungswiderstand entgegen. Sind dagegen die Fugen nicht genügend versetzt (überbinden sie bspw. beim Reihenpflaster nur um wenige cm) oder sind sie zu breit, kommt es zu Verschiebungen und Verkantungen. Eine gute Verzahnung verbessert auch die Übertragung lotrechter Radlasten, verteilt sie auf eine größere Fläche.

Pflaster ist nicht gleich Pflaster

Nicht nur, dass sich Pflasterungen an der Steingröße unterscheiden, eine wesentliche Unterscheidung findet in der Form und Ausführung der Pflasterungen seine Nutzungsunterschiede. In der folgenden Tabelle habe ich versucht, einen kleinen Überblick zu kreieren, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben soll

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Tabelle: Uwe Bienert

Die Fuge

Richtig standfest und ansehnlich werden Natursteinbeläge erst durch eine fachgerechte Ausfugung.

1. Bei ungebundenen Pflasterdecken

  • mit einer Breite von 4 mm ± 2 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten ? 100 mm Nenndicke,
  • mit einer Breite von 6 mm ± 3 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten > 100 mm Nenndicke,

Sinngemäß legt die DIN 18318 zu Fugen bei ungebundenen Decken Folgendes fest:

Die Fugen von Pflasterdecken und Plattenbelägen sind

herzustellen.

Die Fugen von Pflasterdecken und Plattenbelägen aus Naturstein mit nicht gesägten Seitenflächen sind

  • mit einer Breite von 10 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten ? 120 mm Nenndicke,
  • mit einer Breite von 15 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten > 120 mm Nenndicke,

herzustellen.

Bei spaltrauen Natursteinen sind einzelne punktuelle Kontaktstellen zulässig. Dabei gelten für das verwendete Material folgende Festlegungen der DIN 18318:

"…3.2.3.3 Die Fugen sind bei begehbaren Flächen mit einer Gesteinskörnung 0/2 mm, bei befahrbaren Flächen mit einer Gesteinskörnung oder einem Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm einzukehren und einzuschlämmen. …"

Pflasterdecken und Plattenbeläge sind nach dem Füllen der Fugen von überschüssigem Fugenstoff zu befreien und durch Rütteln oder Rammen zu verdichten. Dabei ist deren Oberfläche, mit Ausnahme der Verwendung von spaltrauen Pflastersteinen oder Platten aus Naturstein, beispielsweise mit einer Kunststoffschürze zu schützen.

Die Fugen müssen nach dem Verdichten vollständig bis zum oberen Rand der Pflastersteine beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen oder dergleichen gefüllt sein.

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Grafik: Uwe Bienert
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2. Bei gebundenen Pflasterdecken

Die Fugenbreite muss 10 mm ±5 mm, bei spaltrauem Kleinpflaster aus Naturstein 15 mm ± 5 mm betragen. Bei spaltrauem Großpflaster aus Naturstein ist in Abhängigkeit von dessen Maßtoleranzen Fugenbreiten bis 30 mm zulässig. Die Fugen sind bis mindestens 5 mm und höchstens 1 mm unter den oberen Rändern der Pflastersteine und Platten beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen und dergleichen mit Fugenstoff zu füllen. Sollen Bewegungsfugen ausgeführt werden, sind diese durchgängig in allen hydraulisch gebundenen Schichten des Oberbaus auszubilden.

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Nun geht's "Bergab" - Gefälle

Die Gefälle sind noch ein Wort wert. Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, wie groß das Gefälle eigentlich sein darf. Kopfschüttelnd stehe ich dann dabei und frage mich: "Was soll diese unnütze Diskussion?", denn erstens legt die DIN 18318 dieses Thema unmissverständlich fest; andererseits muss doch jedem klar sein, das hier auch nach Situation vor Ort entschieden werden muss. Klar muss sein: Das Wasser muss runter von der Fläche! Gerade bei Naturstein (egal, wie seine Oberflächenstruktur nach dem Bearbeitungsgrad ist) ist dies wichtig. Deshalb hier nochmal die Festlegungen der DIN:

"…3.1.10 Bei begehbaren Flächen beträgt die Mindestneigung

  • 1,5 Prozent, wenn Pflastersteine aus Beton, Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel oder bearbeitete Pflastersteine oder Platten aus Naturstein und
  • 2 Prozent, wenn unbearbeitete oder spaltraue Pflastersteine aus Natursteinen verwendet werden.

3.1.11 Bei befahrbaren Flächen beträgt die Mindestneigung

  • 2 Prozent, wenn Pflastersteine aus Beton, Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel, bearbeitete Pflastersteine oder Platten aus Naturstein und
  • 3 Prozent, wenn unbearbeitete oder spaltraue Pflastersteine aus Naturstein verwendet werden.

3.1.12 Werden Neigungen vorgegeben, sind Abweichungen von ± 0,4 Prozent zulässig; die im Abschnitt 3.1.10 und 3.1.11 angegebenen Mindestneigungen dürfen nicht unterschritten werden. … "

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Quellen:

  • ATV DIN 18318, Ausgabe 2019 Beuthverlag
  • ZTV Wegebau, FLL, Lehr-Taschenbuch B.J. Lay, A. Niesel, M. Thieme- Hack Ulmer-Verlag 2013
  • DIN EN 1341, Platten aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 1342, Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 1343, Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren

Uwe Bienert

Nächsten Monat lesen Sie: „Mathe mit Steinen – Bogenpflaster“.

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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