Umfrage

Gesundheitsrisiko Lärm: Sind Motorsägen zu laut?

Eine spontane Umfrage der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat zeigt, dass sich viele Nutzerinnen und Nutzer durch den Lärm moderner Motorsägen gefährdet fühlen. Die Lärmschwerhörigkeit steht auf der Liste der Berufskrankheiten auf Platz zwei, daher sind leisere Motorsägen dringend notwendig, um Schädigungen am Gehör vorzubeugen.
Lärm Arbeitsschutz
Umfrageergebnis: 157 x "JA", die Motorsäge ist zu laut, 98 x "NEIN", die Motorsäge ist nicht zu laut. Foto: SVLFG

"Sind Motorsägen zu laut?" war die schlichte, aber entscheidende Frage am Stand der SVLFG während der KWF-Tagung 2024 in Schwarzenborn. In einer spontanen Umfrage wurde dazu das Meinungsbild der Standbesucher eingeholt. Die SVLFG erhält regelmäßig Anfragen und Rückmeldungen von Versicherten, die besorgt über die Lautstärke von Motorsägen sind, insbesondere bei neuen Modellen. Einige Nutzer berichten, dass der übliche Gehörschutz nicht mehr ausreicht, um vor dem Lärm dieser Geräte zu schützen.

Das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage war überraschend. Die Meinungen reichten von "Motorsägen müssen laut sein, sonst taugen sie nichts." bis hin zu "Die neuen Motorsägen sind viel zu laut und das wurde extra so gemacht. Ihr müsst das verbieten." Diese Aussagen spiegeln die breite Palette der Meinungen der Befragten wider. Mit rund 62 Prozent empfand die Mehrheit der Befragten Motorsägen als zu laut. Dabei wurde häufig Unverständnis darüber geäußert, dass es bei der Lärmminderung an Motorsägen keine Fortschritte gibt. Das ist besorgniserregend, da langfristige Lärmbelastung zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.

Die Lärmexpositionsgrenzwerte sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt. Demnach liegt der obere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel bei 85 Dezibel (dB(A)). Bei Überschreitung dieses Wertes sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu ergreifen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Gehörschutz und die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Viele moderne Motorsägen überschreiten jedoch diesen Wert deutlich, mit Lärmpegeln zum Teil über 110 dB(A). Dieser Lärm ist trotz Gehörschutz kaum unter 85 dB(A) zu bringen, was die Gefahr von Hörschäden insbesondere im Alter drastisch erhöht.

Die Umfrage der SVLFG zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Hersteller sind in der Pflicht, innovative Lösungen zu entwickeln, um die Lärmemission der Produkte zu reduzieren und so die Gesundheit der Anwendenden zu schützen. "Dickere" Gehörschützer sind hierzu allenfalls eine Notlösung. Lärmschutz beginnt bei der Lärmquelle, nicht beim Gehörschutz. SVLFG

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