Jahresmeldung Unfallversicherung bis 16. Februar

Zum 1. Januar ist das maschinelle Meldeverfahren für die Unfallversicherungsdaten von Arbeitnehmern im Garten- und Landschaftsbau geändert worden. Sie sind nun nicht mehr Teil der jährlichen Entgeltmeldung, sondern müssen gesondert mit einer neuen „UV-Jahresmeldung“ bis zum 16. Februar für das vergangene Kalenderjahr an die Krankenkasse des Beschäftigten übermittelt werden.

Bei Arbeitnehmern, die über die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) unfallversichert sind, gilt die Besonderheit, dass für sie in der Meldung anstelle des erzielten Arbeitsentgelts lediglich der UV-Grund A08 angegeben werden soll. Die UV-Jahresmeldung ersetzt nicht den Arbeitswertnachweis, der vor allem von Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen sowie von einzelnen Verbänden und Kammern gegenüber der LBG abzugeben ist.

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