Kommission legt rechtsverbindliche Ziele vor

EU will Stadtgrün mit neuer Verordnung voranbringen

Die Europäische Kommission hat rechtsverbindliche Ziele zu Ökosystemen in der Stadt vorgelegt. Sie sind Teil einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, COM (2022) 304) und sollen EU-weit gelten. Die Bundesregierung und der GaLaBau haben sie einhellig begrüßt. Inzwischen liegt der Legislativvorschlag zur Verhandlung im Europäischen Parlament. Auch der Rat der Europäischen Union hat darüber beraten.
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Die EU-Kommission hat rechtsverbindliche Ziele zu Grünflächen und Bäumen in den Städten vorgelegt. Bis 2030 darf es davon nicht weniger geben. Danach soll aufgestockt werden. Foto: Mauro Bottaro/EC Audiovisual Service

Nach dem Nature Restoration Law darf es in den Städten bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischer Grünfläche geben. Damit gemeint sind Stadtwälder, Parks und Gärten, Stadtbauernhöfe, Alleen, städtische Wiesen und Hecken. Auch die städtische Baumüberschirmung darf bis 2030 netto nicht schrumpfen.

Grünflächen und Baumbedeckung sollen wachsen

Bis 2040 sollen die städtischen Grünflächen um insgesamt 3 Prozent wachsen. Bis 2050 sollen sie um 5 Prozent zunehmen. Mindestens 10 Prozent der Stadtfläche muss dann über eine Baumbedeckung verfügen. Grüne Infrastruktur und naturbasierte Lösungen sollen in die Stadtplanung einbezogen und grüne Infrastruktur wie grüne Dächer und Wände in die Gestaltung von Gebäuden integriert werden. Die Europäische Union beabsichtigt, die Fläche der Grünflächen und der Baumbedeckung in den Städten ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung effektiv zu überwachen: Zum Einsatz kommen dabei unter anderem elektronische Datenbanken und geografische Informationssysteme, Daten und Dienste aus Fernerkundungstechnologien sowie aus der Erdbeobachtung (Copernicus-Dienste). Die EU-Staaten müssen der EU-Kommission mindestens alle drei Jahre die Fortschritte bei der Umsetzung der Verordnung genau belegen.

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Bundesministerin Steffi Lemke ... Foto: Bundesregierung
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... und BGL-Referent Thomas Krämer haben sich für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ausgesprochen. Foto: Steffen Kugler; BGL

Regierung, BGL und Umweltverbände dafür

Als eine der ersten begrüßte Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Die deutschen Umweltverbände stellten sich fast einhellig hinter den Legislativvorschlag: Der NABU nannte ihn einen "historischen Moment für den Naturschutz", der Deutsche Naturschutzring ein "längst überfälliges Signal für den Schutz der biologischen Vielfalt". Nur für den BUND ist es "nicht der ganz große Wurf".

Der Hauptausschuss des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat sich am 9. Februar mit dem Nature Restoration Law beschäftigt. "Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt für mehr Grün in der Stadt und auf dem Land", sagte BGL-Referent Thomas Krämer. "Endlich werden präzise und überprüfbare Ziele für Maßnahmen zur Klimaanpassung gesetzt. Keine bloßen Absichtserklärungen, sondern rechtlich bindende Quoten fürs Grün."

Kritik an anderen Kapiteln der Verordnung

Für Krämer steht aber auch fest: "Die EU muss dann auch den nächsten Schritt gehen und die umfangreichen Finanzmittel, die der Green Deal vorsieht, für die Kommunen zugänglich machen." Letztlich müsse auf lokaler Ebene umgesetzt werden, was in Brüssel oder Berlin geplant wird: "Wenn die EU hier mit den Ländern und den Kommunen an einem Strang zieht, sehen wir gute Chancen für eine klimagerechte Stadtentwicklung."

Doch auch die Kritiker des Nature Restoration Law melden sich zu Wort. Das liegt an den Kapiteln des Legislativvorschlags, der sich mit der Agrarlandschaft, dem Schutz von Bestäubern und der Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern beschäftigt. So sieht der Bund deutscher Baumschulen (BdB) einen Zielkonflikt: Wegen der für den Naturschutz beanspruchten Agrarflächen drohe eine Situation, in der "auf weniger Fläche ein erhöhter Gehölzbedarf produziert werden müsse. Tatsächlich sieht der Legislativvorschlag vor, bis 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Torfmoorflächen wiederherzustellen. Bis 2040 sollen es mindestens 50 Prozent sein, bis 2050 mindestens 70 Prozent.

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Melden Skepsis und Kritik an der neuen EU-Verordnung an: CDU/CSU-Bundestagsfraktions-Vorsitzender Friedrich Merz ... Foto: European People's Party, Wikimedia Commons, CC BY 2.0
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... und DBV-Präsident Joachim Rukwied. Foto: DBV/Breloer

CDU/CSU sorgt sich um Belastung der Kommunen

Am 2. März beschäftigte sich der Deutsche Bundestag erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Sie fordert die Bundesregierung darin auf, sich angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg resultierenden Krisen für einen zeitlichen Aufschub der Verordnung einzusetzen. Land-, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd dürften bei der Umsetzung nicht weiter belastet werden. Das gelte auch für die Kommunen.

Von Seiten der landwirtschaftlichen Verbände werden hohe Ertrags- sowie Einkommensverluste und damit verbunden höhere Verbraucherpreise prognostiziert. Besonders deutlich wird der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied: "Was die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen zu einer pauschalen Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie der verstärkten Stilllegung von Flächen auf den Weg bringen will, würde dazu führen, dass unsere Eigenversorgung in Europa erheblich zurückgeht."

Noch ambitioniertere Ziele in der Diskussion

Aktuell wird die neue Verordnung im Umweltausschuss des Europaparlaments verhandelt. Dort stehen mit höheren Quoten für das Grün noch ambitioniertere Ziele und Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten auf der Agenda. Wann sich der Rat der Europäischen Union zum Nature Restoration Law endgültig positionieren wird, ist noch nicht bekannt.

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