
Foto: Moritz Lösch/Neue Landschaft
Neben dem Streit der Parteien um die Höhe der vom Auftragnehmer beanspruchten Vergütung gibt es häufig Auseinandersetzungen wegen angeblicher oder tatsächlicher am Gewerk des Auftragnehmers vorhandener Mängel. Immer wieder muss ich feststellen, dass es eine ganze Reihe Auftraggeber gibt, die aus einer Mücke einen Elefanten machen, um nicht oder nicht so viel wie gefordert bezahlen zu müssen.Ich möchte dem Auftraggeber keinesfalls das Recht auf Zurückbehaltung eines gewissen Vergütungsanteils streitig machen. Im BGB steht allerdings hierzu in §...