Seminar zu Geflüchteten als Auszubildenden und Arbeitnehmern
Auf der Suche nach einem Ausweg aus dem Zuständigkeits-Chaos
Ob aus sozialer Verantwortung, wegen ihrer besonderen Motivation oder einfach auf Grund des Fachkräftemangels: Es gibt viele Gründe, weshalb Betriebe geflüchtete Menschen ausbilden möchten. So einfach die Idee, so groß sind die Unsicherheiten. Im Seminar und Erfahrungsaustausch "Geflüchtete in Ausbildung" des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Bayern haben Firmen nach Auswegen aus dem Chaos an Informationen und Zuständigkeiten gesucht.
"Nach Jahren ohne geeigneten Bewerber war Khaled ein Lichtblick für unsere Firma: endlich jemand, der handwerklich geschickt ist, zum Team passt und wirklich Lust darauf hat, Landschaftsgärtner zu werden. Aber die Ausländerbehörde verweigert uns die Ausbildungserlaubnis. Was können wir tun?" So lautete ein typischer Anruf bei den bayerischen GaLaBau-Willkommenslotsinnen. Ein anderer: "Mustafa wird abgeschoben! Er hat einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde!"
Neben der Vermittlung von Geflüchteten- und der Öffentlichkeitsarbeit ist es die zentrale Aufgabe der Willkommenslotsinnen des VGL Bayern, Theresia Hirschbeck und Susann Liebe, solche Fragen nicht nur zu beantworten, sondern die Firmen intensiv darin zu unterstützen, diese Herausforderungen zu bewältigen.
Keiner wird allein gelassen
Dass die Betriebe die Verantwortung nicht alleine zu tragen haben, war ein wesentliches Fazit des Seminars und Erfahrungsaustausches "Geflüchtete in Ausbildung", das der VGL in Gräfelfing und in Erlangen organisiert hat. Um dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren, wurden neben GaLaBau-Betrieben auch die Berufsschulen München und Höchstädt sowie Vertreter des Ehrenamts eingeladen. Dadurch war zumindest ein kleiner Teil des großen, individuellen Netzwerks vertreten, in dem jeder Geflüchtete eingespannt ist.
NL-Stellenmarkt
Denn Ansprechpartner vor Ort können nicht nur Ehrenamtliche und die Berufsschulen sein, sondern auch die Arbeitsagentur, das Jobcenter, Anwälte, die Jugendhilfe, Bildungswerke, der Jugendmigrationsdienst, Asylsozialberater und viele mehr. Damit das nicht im Durcheinander endet, ist die Kommunikation miteinander extrem wichtig. Es muss nicht jeder alles wissen, doch es sollten Absprachen getroffen werden, wer sich worum kümmert.
Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling
Genauso einzigartig wie die Kontakte der Geflüchteten sind auch deren Hintergründe. Die Fluchtursachen, Kulturen und Persönlichkeiten sind so verschieden, dass es "den" Geflüchteten nicht geben kann. Wir müssen uns immer den ganzen Menschen anschauen, wenn wir darüber nachdenken, wie wir ihn langfristig in den Betrieb integrieren können. Diese Einzelfallbetrachtung ist bei allen Anliegen rund um das Thema Geflüchtete relevant.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es und welche sind sinnvoll? Wann dürfen Geflüchtete arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren? Wie beantrage ich eine Ausbildungs- oder Arbeitserlaubnis? Kann mein Azubi während der Ausbildung abgeschoben werden? Darf mein Azubi während der Ausbildung näher an den Arbeitsplatz umziehen?
All diese Fragen sind abhängig vom Aufenthaltsstatus und Herkunftsland des Geflüchteten. Oft wird nicht einmal innerhalb eines Landkreises einheitlich entschieden. Daher der Tipp: Betriebe sollten am besten schon vor Ausstellung des Ausbildungsvertrags Kontakt zur Ausländerbehörde und zur Arbeitsagentur aufnehmen. Auf diese Weise lässt sich nicht nur auf dem kurzen Dienstweg abklären, wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen, sondern auch, wie der künftige Azubi und die Firma während der Ausbildung gefördert werden können. Zum Abschluss der Veranstaltung betonten die Willkommenslotsinnen nochmals, dass jede Firma bei Unsicherheiten jederzeit bei ihnen nachfragen könne.
Theresia Hirschbeck, VGL Bayern