Sozialversicherungen werden unter dem Strich etwas teurer

Sozialpolitik
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden im kommenden Jahr ansteigen. Grafik: © 2014, IW Medien • iwd 47

Im nächsten Jahr kommt auf die Beitragszahler eine ganze Reihe von Änderungen zu - nur keine finanzielle Entlastung.

Wie jedes Jahr werden auch 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen an die Entwicklung der Einkommen angepasst.

Die Obergrenzen definieren jenen Bruttolohn, bis zu dem Versicherte Beiträge in die Sozialversicherungen zahlen müssen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es in ganz Deutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. Weil die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte im Vorjahr bundesweit um zwei Prozent gestiegen sind, erhöht sich die Kappungsgrenze im nächsten Jahr um nahezu den gleichen Prozentsatz auf 4125 Euro pro Monat. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten dagegen für Ost und West unterschiedliche Obergrenzen. Der Grund dafür ist, dass das Lohnniveau in den ostdeutschen Bundesländern nach wie vor deutlich vom Westniveau abweicht. Weil die durchschnittlichen Bruttogehälter in Ostdeutschland aber stärker zugelegt haben als im Westen, steigt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Osten der Republik im nächsten Jahr stärker an, nämlich um 200 Euro auf 5200 Euro; im Westen erhöht sie sich um 100 Euro auf 6050 Euro.

Spielen höhere Beitragsbemessungsgrenzen nur für Besserverdienende eine Rolle, sind von Beitragssatzänderungen alle Versicherten betroffen. Das gilt auch für das kommende Jahr, in dem sich, bis auf die Arbeitslosenversicherung, überall etwas ändert:

In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen sogar 2,6 Prozent.

In der Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar weiterhin den Beitragssatz von 14,6 Prozent. Allerdings ist der derzeitige einheitliche Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozent nur noch bis Ende 2014 fällig. Ab Januar 2015 legen die gesetzlichen Kassen den Zusatzbeitrag individuell fest. Das Bundesversicherungsamt geht davon aus, dass die Versicherten im Schnitt weiterhin 0,9 Prozent draufzahlen müssen. Wenn eine Krankenkasse diesen Beitrag erhöht, hat der Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht und kann die Kasse wechseln.

In der Rentenversicherung wird der Beitragssatz ab Januar 2015 nach vorläufigen Berechnungen von 18,9 auf 18,7 Prozent sinken. Schon 2012 und 2013 wurde der Satz zweimal gesenkt; 2014 hätte es eine weitere Entlastung geben können - wenn die Bundesregierung nicht zusätzliche Leistungen wie die Mütterrente und die Rente mit 63 beschlossen hätte.

Insgesamt erhöhen sich die Sozialbeiträge im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 39,55 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens - in Euro und Cent heißt das (Grafik): Die monatlichen Höchstbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen steigen 2015 in Westdeutschland um rund 35 auf 2049 Euro und in Ostdeutschland um rund 59 auf 1865 Euro. Iwd

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