GaLaBau-Wissen - Junge Landschaft

Bitte keinen „Hausmeisterschnitt“! – Teil 1

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168. FOLGE: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau- Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Gehölzschnitt.

Es ist wieder einmal an der Zeit: Ein Jahr geht zur Neige und ein neues beginnt. Die meisten Menschen denken: Weil die Natur eine Ruhepause eingelegt hat, gilt Gleiches auch für den Gärtner. In vielen Bereichen trifft dies auch zu, allerdings ist jetzt in den Wintermonaten für die meisten Gehölze „Schnittzeit“. Immer noch kursiert die Meinung, dass man doch immer abschneiden kann, zu jeder Jahreszeit. Doch weit gefehlt! Der Schnitt an Gehölzen und insbesondere an Hecken ist in der Vogelbrutzeit zwischen dem 1. März und 30. September gesetzlich (§39 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) verboten beziehungsweise eingeschränkt.

Auf jeden Fall sollte der Schnitt von Gehölzen einem Profi überlassen werden und wenn ich "Profi" sage, dann meine ich das auch. In letzter Zeit ist mir sehr stark aufgefallen, dass sich sogenannte Gartenexperten am Pflanzenschnitt versuchen, die eigentlich besser in Abbruchunternehmen aufgehoben wären - ohne hier an dieser Stelle die Arbeit dieser Unternehmen unterzubewerten. Aber dazu nachher noch einige Beispiele.

Allgemeines zum Gehölzschnitt

Zuerst stellt sich die Frage: Wann darf ich schneiden, wann wäre der richtige Zeitpunkt? Wie oben schon erwähnt ist der Schnitt von Gehölzen im NatSchG geregelt.

Auszug aus dem §39 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG

". . . (5) Es ist verboten,

  1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
  2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
  3. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,
  4. ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird"

Soweit zum gesetzlichen Teil und der Beantwortung der Frage nach dem "Wann darf ich?". Dass ich als Gärtner in dieser Zeit schneiden darf, sagt nichts darüber aus, ob ich es auch kann, ob es für die Pflanze richtig ist und ob es sinnvoll ist. Wie meine ich das?

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Beispiel 1:

Ein Kunde möchte eine Streuostwiese gepflanzt haben. Der Auftrag kommt Ende September in die Firma und soll bis Ende Oktober abgewickelt sein. Darf ich dann einen Pflanzenschnitt durchführen oder eher nicht? Aber natürlich wird hier auch in der Schittverbotszeit der Wurzelschnitt an wurzelnackter Ware und der Pflanzschnitt durchgeführt.

Beispiel 2:

Im Park einer Kommune steht ein alter Walnussbaum, der einen Pflegeschnitt erhalten soll. Der Profi weiß, dass Walnussbäume (ähnlich wie Süßkirschen) am besten ihren Schnitt im Sommer (August) erhalten, da bei ihnen der Saftfluss in dieser Zeit am geringsten ist und die Wunden noch vor dem Wintereinbruch wieder verheilen. Auch hier darf ich natürlich schneiden!

Beispiel 3:

Eine Kommune hat in ihrem Verantwortungsbereich eine Lindenallee, an deren Stämmen sich Stammaustrieb gebildet hat und deren untere Astetage in den Verkehrsraum zu wachsen beginnt. Auch hier wäre ein Schnitt erlaubt, da es in diesem Fall der Verkehrssicherheit zugutekommt das Lichtraumprofil wieder herzustellen und eine freie Sicht zu gewährleisten.

Um über den Schnitt an Pflanzen zu entscheiden, ich betone dies hier noch einmal, ist Professionalität eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung.

Wie schneidet man Bäume, Sträucher & Obst richtig?

Zuerst sollte muss man sich über den Inhalt des durchzuführenden Gehölzschnittes klar werden. Schaut man in die einschlägige Literatur (und über Gehölzschnitt hat sich die Expertenschaft ausgiebig ausgelassen), findet man verschiedene Bezeichnungen für die einzelnen Schnittformen. An dieser Stelle möchte ich einzelne herausgreifen und ein kurze Definition dazu abgeben. Schnell wird klar, dass sich hier einiges überschneidet. Wenn im Frühjahr die meisten Fröste und der Winter beinahe vorüber sind, die Gehölze aber noch nicht treiben und der Garten so langsam erwacht, ist für die meisten Gehölze, Baum oder Strauch, der richtige Zeitpunkt gekommen, um sie zu schneiden.

Da Schnittstellen, je nach Art der Pflanze, mehr oder minder frostempfindlich sind, ist die Frühjahrszeit kurz vor dem Austrieb für viele Gehölze die ideale Zeit, da im baldigen Wachsen die Wunde auch schnell wieder verheilen kann. Ausnahmen sind (wie oben schon erwähnt) stark blutende Arten, wie etwa Walnuss (Juglans). Diese schneidet man, um ein "Ausbluten" zu verhindern, daher zum Sommerende, wenn der Saftdruck nachlässt.


Schnittregeln in Kurzform

Es gibt sicher unzählige Regeln zum Pflanzenschnitt, die sich an der Vielzahl von unterschiedlichen Pflanzen festmachen lassen. Eigentlich hat jede Pflanze ihre eigenen Regeln, die es zu beachten gilt. Trotzdem sollte man einige "Generalregeln" immer vor Augen haben.

1. Regel: Der Schnitt sollte sauber ausgeführt sein.

"Kleiderhaken" an Bäumen und Sträuchern führen zu Krankheitsbefall. Allzu oft findet man Pflanzen, bei denen man sich fragt: Sind die mit dem Säbel geschnitten worden? Ausgebrochene Schnittstellen, Rindenschäden sind da noch die geringsten Schäden. Und dann wundert man sich warum diese Pflanzen im kommenden Sommer nicht blühen oder keine Früchte tragen oder sie sogar eingehen.

2. Regel: Auf Astring schneiden!

Was bedeutet das? Man schneidet weder zu tief, also ohne dabei den Astring wegzuschneiden, noch lässt man einen Haken stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein starker Ast am Stamm weggesägt oder kleinere Zweige geschnitten werden sollen. Lassen Sie die kleine Wulst am Stamm oder Ast stehen und der Astring bleibt stehen.

Schneidet man zu flach und damit den Astring weg, so kann der Baum die Wunde nicht mehr mit dem Kallus des Astring überwallen. Die Stelle trocknet ein und reißt oder bricht unter Umständen sogar später.

3. Regel: Weg mit Zapfen oder "Kleiderhaken"

Das Stehenlassen von längeren Aststücken (sogenannte Zapfen oder "Kleiderhaken") ist aber ebenfalls nicht vorteilhaft. Das ist ebenso schädlich, wie das Wegschneiden des Astringes. Diese Zapfen trocknen ein und können von Astring und Rinde nicht überwachsen werden, was zu schweren Schäden am Gehölz führen kann. Je dicker sie sind, desto länger dauert es, bis sie abfallen und umso schädlicher ist die Wirkung.

Die Zapfen ziehen nicht nur Pilzkrankheiten an, sondern bilden später Löcher, wenn sie nach Jahren abgefault oder durch Trocknung herausgefallen sind, die je nach Stärke des Zapfens mehr oder weniger tief in den Stamm hineinreichen können. Durch Wasser und Witterung bilden sich Faulstellen, die dem Gehölz die Lebenserwartung verkürzen. Sicher in der Natur vorgesehen, im Garten- Landschafts- und Obstbau nicht erwünscht!

Feinheiten beim Verwendung von Wundverschlussmitteln

Das Verwenden von Wundverschlussmitteln ist recht umstritten, da die meisten davon einen guten Lebensraum für Pilze bilden, und somit dem Gehölz eher schaden. Wundschutzmittel, die chemische Zusätze (einige davon Quecksilber) enthalten, sind meist giftig und nicht zugelassen. Der Gedanke, die Wundheilung der Natur zu überlassen und lieber rechtzeitig sauber zu schneiden, damit erst gar keine übergroßen, falschen Schnittwunden entstehen, steht einem nachhaltigen Garten- und Obstbau sicher besser zu Gesicht.

Uwe Bienert

Quellen:

  • Gütebestimmungen für Gehölze (FLL e. V.) und Gütebestimmungen für Stauden (FLL e. V.) (Forschungsanstalt Landesentwicklung Landschaftsbau e. V.)
  • Der Gärtner 1 (Martin Degen, Karl Schrader; Ulmer-Verlag),
  • Grundkurs Gehölzbestimmung (Lüder, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim),
  • Taschenlexikon der Gehölze (Schmidt/Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim),
  • International standard ENA 2010-2015 (M.H.A. Hoffmann, ENA’s European Plant Names Working Group),
  • DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“


Nächsten Monat lesen Sie: "Bitte keinen "Hausmeisterschnitt!" - Teil 2.
 Uwe Bienert
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