Unternehmensführung

59 Prozent der Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten

Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Ausbildung und Beruf
Bei der Zeiterfassung werden elektronische System genauso häufig genutzt wie Stempel- oder Stechuhren. Foto: Ralf Geithe, Adobe Stock

Die Umfrage ergab zudem, dass ein Drittel (33 %) die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung erfasst und ein Viertel (26 %) danach damit begonnen hat. 28 Prozent der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann. Insgesamt setzen alle Unternehmen die neue Vorgabe um oder haben das fest vor.

Eingriff in die Unternehmenskultur

"Für viele Unternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eine große Umstellung. Sie greift tief in die Unternehmenskultur ein, zwingt zu Kontrolle, wo bislang auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, und schafft eine völlig überflüssige Bürokratie. Aktuell arbeiten rund zwei Drittel der Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit dazu bekommen, komplett oder teilweise im Homeoffice. Besonders in der Digitalwirtschaft ist eine auf Flexibilität und Vertrauen basierende Arbeitskultur wichtig, die Branche muss angesichts des immensen Fachkräftemangels attraktiv bleiben – die Arbeitszeiterfassung ist dabei absolut kontraproduktiv", sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. "Wenn das Bundesarbeitsgericht auf Basis des geltenden Rechts mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeiten verpflichtet, dann zeigt das vor allem eines: Unser Arbeitsrecht passt nicht mehr in die Zeit und gehört sehr grundsätzlich überprüft und reformiert."

Unterschiedlichste Erfassungsmethoden

Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 %) oder per Smartphone-App (17 %) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25 %) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 %) oder Excel-Tabellen (20 %). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel. Bitkom

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Referenten (m/w/d) für landschaftsgärtnerische..., Gräfelfing  ansehen
gartentechnische Leitung (w/m/d) der Regiebetriebe..., Schleißheim, Dachau  ansehen
Staatlich geprüften Techniker (w/m/d) im Garten-..., Koblenz  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen