Ausschreibungen: Planer erwarten Verschlechterungen für KMU

Nach einer Veränderung der Vergabeordnung (VgV) erwarten Deutschlands Kammern und Verbände der planenden Berufe eine Verschlechterung für kleine und mittlere Unternehmen, die sich an Ausschreibungen öffentlicher Planungsaufgaben beteiligen wollen. Sie erwarten, dass von nun an der Schwellenwert, ab dem eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird, häufig überschritten wird. Der Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Der Kommission war der § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ein Dorn im Auge. Er regelte bisher, dass bei Planungsleistungen die Werte für Leistungen unterschiedlicher Lose nur dann addiert werden sollten, wenn sie gleichartige Dienstleistungen betreffen. Nach der Streichung müssen sämtliche Honorare der HOAI-Leistungsbilder addiert werden. Die Folge: Oft werden die kalkulierten Nettohonorare für Bauvorhaben nun über dem Schwellenwert von 2 015.000 Euro Nettoauftragswert liegen. Damit muss nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden. Damit werden Vergaben deutlich aufwändiger und werden auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Kommunale Spitzenverbände haben bereits darauf hingewiesen, dass ihre Mitglieder damit überfordert wären. Die Kammern und Verbände der Planer befürchten, dass es damit künftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

cm/Bundesarchitektenkammer

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