Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum Jahresende verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.Die Schwelle, ab der Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren sind, wird von 1 Prozent auf 0,5 Prozent Stoffanteil an der Auftragssumme abgesenkt. Mit der...
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe NEUE LANDSCHAFT 07/2022 .
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