Ein vergabespezifischer Mindestlohn
Ein vergabespezifischer Mindestlohn für öffentliche Aufträge ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig (Rs. C-115/14). Danach dürfen staatliche Auftraggeber von den Bietern Erklärungen zur Bezahlung eines Mindestlohns an ihre Mitarbeiter verlangen. Wer sie nicht beibringen kann, darf vom Angebot ausgeschlossen werden. Im verhandelten Fall ging es um die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG) und einen Mindestlohn von 8,70 Euro.
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