Karlsruhe
GaLaBau-Betrieb stoppt öffentliche Auftragsvergabe ohne VOB
Unterstützung erhielt der Mitgliedsbetrieb von seinem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg und der Stuttgarter Anwaltskanzlei Witt Merz Scherf Fels. Zunächst legte der Unternehmer Beschwerde bei der Vergabekammer Baden-Württemberg ein. Die Kammer wies ihn jedoch ab (13.06.2023, Az. 1 VK 16/23). Anschließend zog der GaLaBauer vor das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Die Richter hoben die Entscheidung der Vergabekammer dann auf (06.09.2023, Az. 15 Verg 5/23).
"Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Landschaftsbauarbeiten bezüglich des Bauvorhabens Wohnpark Mittendrin in Stutensee europaweit auszuschreiben", entschieden die Karlsruher Oberlandesrichter. Dreh- und Angelpunkt des richterlichen Beschlusses ist die Einstufung der Volkswohnung GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Stadt Karlsruhe, als öffentliche Auftraggeberin.
Belege dafür sehen die Richter unter anderem in der Erfüllung von Aufgaben nichtgewerblicher Art durch die Volkswohnung GmbH, wie der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, aber auch der Einbindung in den "Gesamtkonzern Stadt Karlsruhe", wie es in einer Selbstdarstellung der Volkswohnung heißt. So hat das Wohnungsbau-Unternehmen die rechtskräftige Verpflichtung zur vollen Einhaltung der Vergabevorschriften der VOB/A.
"Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen im öffentlich finanzierten Auftragsmarkt sicherzustellen", freut sich Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). "Rechtsverbindliche und rechtlich nachvollziehbare Ausschreibungsprozesse sind in der Bauwirtschaft unerlässlich für einen fairen Wettbewerb." cm/BGL
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