"Neue Regelungen betonen ökologisches Bauen"

Geywitz will Stadtgrün mit novelliertem Baugesetzbuch stärken

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) vorgelegt. Es soll die Prozesse der Planung, Genehmigung und Umsetzung beim Neubau von Wohnungen in Deutschland beschleunigen.
Zukunft Stadtgrün Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesbauministerin Klara Geywitz will die Folgen des Klimawandels lindern. Foto: Henning Schacht

Außerdem sollen die Folgen des Klimawandels durch "eine Stärkung von Grün- und Wasserflächen sowohl beim Neubau als auch im Bestand. . . , beispielsweise auch in Form von Fassaden- und Dachbegrünungen sowie gezielten Bepflanzungen" gelindert werden. Für die Bauleitpläne wird festgelegt, dass sie die "Anforderungen an gerechte, grüne und produktive Städte und Gemeinden" miteinander in Einklang bringen sollen.

Die städtebauliche Entwicklung soll "neben der baulichen Innenentwicklung auch die Entwicklung von Grün- und Freiflächen sowie der nachhaltigen Mobilität (dreifache Innenentwicklung)" umfassen. (§ 1b BauGB-Novelle) Die "ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen" wird als "sozialer Belang" bei der Abwägung des Bauleitplans zur Pflicht gemacht (§ 1c Absatz 2 BauGB). Die "multifunktionale Nutzung von Flächen" – beispielsweise öffentlicher Plätze, die bei Starkregenereignissen als Retentionsfläche genutzt werden können – gilt künftig als "wirtschaftlicher Belang" (§ 1c Absatz 5 BauGB).

Das Pflanzgebot des § 178 BauGB wird verschärft. Gab es bisher für Gemeinden die Möglichkeit, Eigentümer zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nach dem Bebauungsplan zu verpflichten, tritt nun eine Soll-Regelung für "Teile baulicher Anlagen, insbesondere Dächer und Fassaden" an die Stelle. Eigentümer müssen die erfolgte Durchführung der Gemeinde schließlich nachweisen (§ 135a Absatz 1).

An Bauvorhaben können die Kommunen künftig ergänzende Anforderungen stellen, die der Klimaanpassung, vor allem der Vermeidung und Verringerung erhöhter Hitzebelastung und Schäden aus Starkregenereignissen, dienen. Die Gemeinde kann die ergänzenden Anforderungen per Satzung bestimmen. (§ 34 Absatz 1)

Das Bebauungsplanverfahren soll zudem beschleunigt, der Bauleitplan früher veröffentlicht werden. Die Kommunen sind künftig gehalten, ihre Bauleitplanverfahren im Rahmen des Möglichen vor dem Ablauf von zwölf Monaten abzuschließen. Das Baugesetzbuch sieht vor, das Verfahren durchgehend zu digitalisieren. Geywitz kündigte an, der Gesetzentwurf solle im September im Bundeskabinett beschlossen werden. cm

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