15. Landschaftsbautagung an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

Herausforderung: Abfallmanagement in Planung und Ausführung

Abfallsysteme Fachtagungen und Kongresse
Gerhard Zäh, Prof. Dr. Cristina Lenz und Dr. Eric Veulliet begrüßten rund 150 Gäste zur 15. Landschaftsbautagung. Foto: Konstantin Knabl

Ende Juni war es wieder soweit: Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) lud gemeinsam mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern (VGL) zur jährlich stattfindenden Landschaftsbautagung nach Weihenstephan. Das Leitthema der Veranstaltung lautete "Abfallmanagement in Planung und Ausführung". Dabei reichte das Diskussionsspektrum von der Klassifizierung von Aushubmaterialien, über praktische Tipps vom Bodengutachter, Trennung von Bau- und Abbruchabfällen, Massenausgleichsplanung und Erdmassenoptimierung bis hin zur Preisbildung für Bodenpositionen nach VOB/B. Alle Inhalte wurden durch die unterschiedlichen Referenten sowohl aus theoretischer, als auch praktischer Sicht beleuchtet.

Baustoffe oder Abfall - Wohin mit dem Aushubmaterial?

Welche Brisanz diese Themen im Garten- und Landschaftsbau und in der Landschaftsarchitektur haben, zeigte sich am großen Interesse und am regen Austausch der Teilnehmer. Rund 150 Gäste hieß Dr. Eric Veulliet, Präsiden der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, in diesem Jahr zum Fachforum willkommen. Der an der Staatlichen Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau unterrichtende Thomas Leopoldseder, referierte als erster von insgesamt fünf Spezialisten im Bereich des Abfallmanagements. Der Fokus seines Vortrages lag auf der Klassifizierung von Aushubmaterial. Sollte es nicht möglich sein, Bodenaushub auf dem Grundstück des Anfallens wieder einzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die kostenträchtige Ablagerung auf Deponien zu vermeiden, so der Diplom-Ingenieur.

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Prof. Dr. Felix Möhring informierte über Chancen und Risiken bei der Preisbildung für Bodenpositionen nach der VOB/B und dem neuen BGB-Bauvertragsrecht. Foto: Konstantin Knabl

Eine Alternative sei beispielsweise die Verwertung von Unterboden bei der Verfüllung von Gruben oder Steinbrüchen. Da an dieser Stelle immer wieder gegen die Auflagen verstoßen wird und die Behörden bereits alarmiert sind, sei es laut Leopoldseder wichtig, sich als Landschaftsgärtner mit den abfallrechtlichen Vorschriften auseinanderzusetzen, um teure Verstöße zu vermeiden. In seiner Präsentation gab Leopoldseder ausführliche Einblicke in die Bewertung verschiedener Böden mit Hilfe des zutreffenden Abfallschlüssels nach AVV sowie Informationen darüber, wer im Falle von als Abfall einzustufendem Aushubmaterial die Verantwortung und Entsorgungskosten zu tragen hat. Außerdem erläuterte er den Ablauf von Lagerung, Transport und Entsorgung von Bodenabfall.

Bodengutachter: Tipps für den Landschaftsbau

Direkt an das Thema des ersten Vortrages knüpfte Johannes Prügl mit seinen Ausführungen an. Der Sachverständige und Leiter eines Ingenieurbüros für Vegetationstechnik und Bodenuntersuchungen hatte wertvolle Informationen aus erster Hand im Gepäck. Dass ein Bodengutachter auf die Baustelle kommt, kann, so Prügl, ganz unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise können vegetationstechnische Untersuchungen durchgeführt werden oder Untersuchungen mit dem Ziel der orientierenden Voruntersuchung auf Schadstoffe beziehungsweise Untersuchungen für die Aushubverwertung auf der Baustelle oder für die Verwertung durch Abfuhr des Materials in Deponien oder Gruben.

Besonders ausführlich ging der Sachverständige auf die Unterscheidung verschiedener Prüfverfahren hinsichtlich der Verteilung der Entnahmestellen, der Anzahl an Einzelproben sowie der nach entsprechenden Vorschriften jeweils zutreffenden Parameter und anfallenden Kosten ein. Zum Abschluss wies Prügl noch auf darauf hin, wie Oberboden im Vergleich zu Unterboden auf der Baustelle behandelt werden sollte. Nach Möglichkeit ist darauf achten, dass Oberboden getrennt von Unterboden abgetragen und gelagert wird, damit das Gemisch keinen erhöhten TOC-Gehalt bekommt, so der Fachmann.

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Julian Herold referierte zum Thema "Bau- und Abbruchabfälle trennen – die neue Gewerbeabfallordnung". Foto: Konstantin Knabl

Bau- und Abbruchabfälle trennen

Julian Heroldt, Referent für landschaftsgärtnerische Fachgebiete im VGL Bayern, informierte zum Thema "Bau- und Abbruchabfälle trennen - die neue Gewerbeabfallverordnung". Im Jahr 2012 trat das Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) in Kraft, wodurch der Umgang mit Abfällen neu geregelt wurde. Das KrWG verfolgt die Absicht "eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen" zu erzielen. Die im August 2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung konkretisiert nun die Vorgaben des KrWG für Bau- und Abbruchabfälle. Die neuen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung bedeuten für Unternehmen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und eine Kostensteigerung bei Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen. Dennoch konnte zumindest eine Regelung für Kleinmengen (bis 10 m²) durchgesetzt werden. Für den Garten- und Landschaftsbau sind ebenfalls die genannten Ausnahmeregelungen (u. a. bei technischer Unmöglichkeit und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit) von getrennten Sammlungen bei kleineren Baumaßnahmen von Vorteil. Der Umgang mit Bodenaushub und Bauschutt wird mit Hilfe der Gewerbeabfallverordnung umfassend neu geregelt und ist nur ein Baustein der geplanten Mantelverordnung. Hinzu kommt noch, dass eine Änderung der Deponieverordnung sowie der Bundes- und Altlastenschutzverordnung geplant ist. Hierdurch soll der Umgang mit Recyclingbaustoffen in einer Ersatzbaustoffverordnung neu geregelt werden, so der Referent.

Weniger Transport- und Entsorgungskosten

Der Landschaftsarchitekt Jens Betcke machte am Beispiel eines Projektes in Leipzig die Massenausgleichsplanung und die Erdmassenoptimierung zum Thema seines Vortrages. Durch den gezielten Einsatz einer Schürfkübelraupe und einer genauen Objektplanung gelang es die wesentliche Rolle, die Transport- und Entsorgungskosten einnehmen, zu minimieren. Die Hauptmerkmale des Konzeptes waren, die Fläche in Bereiche zu unterteilen. Es entstanden Gebiete, die für den Naturschutz genutzt werden sowie Flächen zur Erholung. Zunächst waren topografische Modulationen geplant, die nur durch das Anliefern von Boden möglich gewesen wären, was die Gefahren zusätzlicher Kosten barg.

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Die Referenten und das Organisationsteam. Foto: Konstantin Knabl

Durch eine Änderung des Plans war es möglich, Modulationen durchzuführen, bei denen sämtlicher Aushub gleich an Ort und Stelle verwertet werden konnte. Dieser Arbeitswerdegang war wesentlich kostengünstiger, so Betcke. Bei der Gestaltung der Topographie wurde versucht, die Rechnung von Aushub und Auftrag so anzupassen, dass sie sich ausgleichen. Außerdem wurde die Effizienz des Bauvorhabens besonders durch das Einsetzen spezieller Technologie geprägt. Die Schürfkübelraupe kombinierte den Aushub, Transport sowie das Planieren des Geländes.

Ein weiteres Beispiel der Ressourcenverwertung war der Abbruch von Betonelementen. Die Abbruchelemente wurde zu 100 Prozent recycelt und als Recycling- Schotter weiterverwendet. Die Methode mit vorhandenen Ressourcen zu arbeiten und somit Transport- und Entsorgungskosten zu minimieren erwies sich als Hauptmerkmal des Bauvorhabens, wodurch der geplante Kostenrahmen eingehalten werden konnte.

Chancen und Risiken bei der Preisbildung für Bodenpositionen

Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring benannte und erläuterte die Chancen und Risiken bei der Preisbildung für Bodenpositionen nach der VOB/B und dem neuen Bauvertragsrecht. Aufgrund der im Vorfeld nicht vollständigen Aufschlussfähigkeit eines Bodens und der damit nicht hundertprozentigen Bestimmbarkeit aller Parameter unterliegt das Gewerk "Erdarbeiten" in der Praxis einer enormen Änderungsanfälligkeit verbunden mit Preismodifikationen. Möhring unterteilte den Vortrag in die Anspruchsgrundlagen des Auftragnehmers, die maßgeblichen Änderungsfaktoren bei Erdarbeiten und die Mehrkostenermittlung sowohl gemäß § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, als auch gemäß 650b BGB.

Er stellte heraus, dass das neue BGB-Bauvertragsrecht gerade bei unzureichenden Angeboten große Vorteile für die Auftragnehmer hat, jedoch ist dann auf die vereinbarungsgemäße Hinterlegung einer Urkalkulation zu achten, da ansonsten eine Beweislastumkehr stattfinden dürfte. Werden Bauvorhaben nicht mehr auf Basis der VOB/B ausgeschrieben oder wird die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart und somit die § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B einer Inhaltskontrolle nach § 307 f. BGB unterzogen, so dürfte das spekulative Geschäft mit dem Boden ein schnelles Ende finden. Diesbezüglich bleibt jedoch abzuwarten, wie in den kommenden Jahren die Rechtsprechung agiert und was die Gesetzesevaluation in fünf Jahren ergeben wird, so Möhring. Offen steht jedoch nach dem neuen BGH-Urteil vom 26.10.17 die Problematik mit dem Umgang der Sekundärverzögerung, welches das Thema Erdarbeiten häufig schwerwiegend betrifft.

Im Rahmen der Landschaftsbautagung wurden auch drei herausragende Bachelorarbeiten geehrt. VGL-Präsident Gerhard Zäh prämierte Lucas Winkler für seine Arbeit zum Thema "GaLaBau 4.0 - Eine Orientierungshilfe für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus auf dem Weg zur Digitalisierung". Vincenz Eninger wurde für seine Arbeit "Verwendung und Potential von vorkultivierten Vegetationsmatten im Garten- und Landschaftsbau" ausgezeichnet. Der dritte Preisträger ist Daniel Graßler, der sich mit dem Thema "Optimierung der Leistungserfassung für die Wurzer Umweltdienst GmbH" beschäftigte. Die drei Studenten erhielten ein Preisgeld von jeweils 300Euro.

Tobias Hermann, Matti Hilsch, Joshua Lenze, Lea Sökeland

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