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Bundesminister Heil hebt Corona-Arbeitsschutzverordnung auf

Arbeitsrecht Ausbildung und Beruf
Weil die Zahl der Neuerkrankungen stark zurück gegangen sei, seien die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Foto: Bundesministerium für Arbeit

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist zwei Monate früher als geplant aufgehoben worden.

"Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Nachrichtenagentur Reuters im Januar. Die Hygiene-Vorkehrungen hätten besonders in den Hochphasen der Pandemie wertvolle Dienste geleistet.

"Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden", sagte der Minister. Mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen jetzt stark zurück. "Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", so Heil.

Die letzte, überarbeitete Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung war am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie sollte eigentlich noch bis zum 7. April dieses Jahres laufen. Die Regelungen der Verordnung waren bereits zuvor Schritt für Schritt abgebaut worden.

Im März 2022 waren die Angebotspflicht für das Homeoffice, die betriebliche Test-Angebots-Pflicht und die Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte ausgelaufen.

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