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Corona: Tausende Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle anerkannt

Berufskrankheiten Ausbildung und Beruf
In 20 452 Fällen sind Erkrankungen an COVID-19 von der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall anerkannt worden. Das schließt auch Anzeigen aus dem GaLaBau ein. Foto: Fusion Medical Animation/unsplash.com

Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Besonders hoch war das Aufkommen in der ersten Jahreshälfte 2022.

Von Januar bis Juni 2022 gingen 175 430 BK-Anzeigen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein, das waren mehr als im Jahr 2021 insgesamt. Die Omikron-Welle hat damit auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich beeinflusst. Das geht aus Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor.

Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits in 195 739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen 20 452 Erkrankungen an COVID-19, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde und 12 496 Fälle in der Schülerunfallversicherung. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung damit über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona.

Beschäftigte sind bei der Arbeit gesetzlich gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Auch eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege kann die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Bei Beschäftigten in anderen Berufen besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsunfall anzuzeigen, wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen. DGUV

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