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Flüchtlinge: Bundeskabinett will Geduldete in Arbeit absichern

Geflüchtete Fachkräftesicherung
Die Regierung will im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern. Foto: VGL Baden-Württemberg

Ein Lichtblick für Arbeitgeber von Geflüchteten mit einer Duldung: Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein neues Fachkräftezuwanderungsgesetz beschlossen. Es sieht vor, "die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen". Der Beschluss war von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss vorbereitet worden.

Zwar hält die Regierung am "Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration" fest, doch will sie "im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind". Zudem soll "die einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) umgesetzt" werden.

"Darüber hinaus", heißt es in dem Beschluss, "werden wir uns verstärkt dafür einsetzen, dass mehr Personen eine qualifizierte Ausbildung absolvieren."

Der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel erklärte im Deutschlandfunk, es sei der SPD gelungen, den Spurwechsel Geflüchteter aus dem Asyl- in ein reguläres Zuwanderungsverfahren im Beschlusstext unterzubringen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gab sich pragmatisch: Eine Spurwechsel-Debatte sei überflüssig. "Das funktioniert jetzt auch schon in der Praxis", sagte er vor Beginn einer CSU-Vorstandssitzung in München der Deutschen Press-Agentur (dpa). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte den Beschluss der Eckpunkte als "überfällig und richtig". cm

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