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Glyphosathaltige Herbizide in Gärten und Parks weiter erlaubt

Die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ist eingeschränkt worden. In Haus- und Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wie Parks, Spiel- und Sportplätzen, gilt seit September ein "Anwendungsverbot". Jedoch dürfen glyphosathaltige Mittel, die für diese Anwendungsbereiche bereits vor dem 8. September 2021 zugelassen wurden, dort weiter eingesetzt werden. So steht es in der novellierten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV).

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums war die Sonderregelung "rechtlich unumgänglich" gewesen. Neue Zulassungen für glyphosathaltige Mittel würden für Haus- und Kleingärten, Parks sowie Spiel- und Sportplätze aber nicht erteilt. Glyphosathaltige Herbizide sind deshalb im Handel weiterhin erhältlich und dürfen verwendet werden.

Mit dem teilweisen Verbot hat die deutsche Politik eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 erlaubt. Glyphosathaltige Herbizide dürfen wegen einer Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2023 angewendet werden. cm

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