Neue Regulierungen verursachen Kosten in Millionenhöhe

Der Bürokratieabbau in Deutschland kommt nur schleppend voran

Die bürokratischen Belastungen, die die Unternehmen aufgrund von Bundesgesetzen stemmen müssen, sind in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Zuletzt kam der Fortschritt in Sachen Bürokratieabbau allerdings nur noch schleppend voran, was angesichts der Flut von neuen Verordnungen kaum verwundert - schließlich verabschiedete allein der Bundestag 2016 annähernd 150 neue Gesetze.

Be- und Entlastungen halten sich die Waage

Der Startschuss zum systematischen Bürokratieabbau fiel im Herbst 2006: Damals begann die standardisierte Messung von administrativen Belastungen, die sich aus der Bundesgesetzgebung ergeben - mithilfe eines Verfahrens, das in den Niederlanden nicht nur entwickelt, sondern seit 2003 auch erfolgreich praktiziert wird. Und tatsächlich konnten die Kosten, die in den Unternehmen aufgrund von Meldepflichten, dem Ausfüllen von Formularen sowie der Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen entstehen, bis 2012 wie angestrebt um ein Viertel verringert werden - von knapp 50 auf ca. 38 Mrd. Euro. Kaum war das geschafft, stellte die Bundesregierung 2012 einen Bürokratiekostenindex auf, um die weitere Entwicklung besser beobachten zu können. Seither halten sich Be- und Entlastungen für die Unternehmen ungefähr die Waage: 2016 lag der Index, der 2012 mit dem Wert 100 gestartet war, bei 99. Eine größere Veränderung hatte es allein durch das Mittelstandsentlastungsgesetz Mitte 2015 gegeben. Damals wurde unter anderem die "One-in-one-out-Regel" eingeführt, nach der jeder belastenden neuen Regelung eine Entlastung gegenüberstehen soll.

Im vergangenen Jahr hat das ziemlich gut funktioniert: 2016 wurden zwar 53 neue Vorhaben eingeführt, die in den Unternehmen 126 Mio. Euro Zusatzkosten verursachten, doch gleichzeitig wurden 26 Regelungen abgeschafft, was zu Kosteneinsparungen in Höhe von 322 Mio. Euro führte.

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Mindestlohn kostete allein rund 9 Milliarden

Es gibt ihn also zweifelsohne, den Bürokratieabbau. Doch warum spüren die Unternehmen davon vergleichsweise wenig? Dafür gibt es gleich mehrere Ursachen: Die Definition für Bürokratiekosten ist sehr eng gewählt, tatsächlich gehört die materielle Umsetzung von Regulierungen nicht dazu. Dabei kann gerade die gehörig ins Geld gehen: Allein der 2015 eingeführte Mindestlohn kostet die Unternehmen in Deutschland ca. 9 Mrd. Euro im Jahr. Die Erfüllung dieser einzigen Regulierung frisst also die Entlastung durch den Bürokratieabbau seit dem Jahr 2006 größtenteils wieder auf (Grafik).

Rechnet man auch noch die Kosten der Unternehmen durch die Energieeinsparverordnung von 2013 hinzu, übersteigen die Mehrbelastungen aus gerade einmal zwei Regulierungsinhalten alle erreichten Entlastungen bei den administrativen Pflichten. Da es auch beim Erfüllungsaufwand an anderer Stelle Entlastungen gab, nahm der gesamte Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von Mitte 2011 bis Ende 2016 "nur" um 8,4 Mrd. Euro zu - einschließlich der Mindestlohnerhöhung waren es 9,4 Mrd. Euro. Wenn von Bürokratiekostenmessung die Rede ist, werden nur die Bundesgesetzgebung sowie die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien betrachtet. Europäische Verordnungen, die in den Mitgliedsländern direkt gelten, sowie Auflagen der Bundesländer und Kommunen fließen nicht mit ein - obwohl natürlich auch diese von den Firmen umgesetzt und finanziell getragen werden müssen.

Umstellungskosten bis zu 2 Milliarden jährlich

In die Bürokratiekostenbetrachtung gehen nur die laufenden Kosten durch Vorschriften ein, nicht der einmalige Umstellungsaufwand durch neue Gesetze und Gesetzesänderungen. Angesichts der Flut neuer Regelungen ist dieser Aufwand aber hoch: In der Legislaturperiode 2009 bis 2013 verabschiedete der Bundestag im Schnitt jedes Jahr 138 Gesetze.

Im Jahr 2015 wurden 130 neue Gesetze auf den Weg gebracht, im Jahr 2016 waren es sogar 148. Immerhin fällt der Einmalaufwand der Bürokratiekosten seit sechs Jahren zumindest nicht mehr ganz unter den Tisch, denn die zuständigen Ressorts messen diesen Aufwand in Kooperation mit den Experten des Nationalen Normenkontrollrats (Grafik): Der einmalige Aufwand der Unternehmen für die Erfüllung neuer Gesetze und Gesetzesänderungen betrug in den Jahren 2012 und 2013 jeweils mehr als 2 Mrd. Euro; 2015 und 2016 waren es trotz Mindestlohneinführung je eine halbe Milliarde Euro weniger.

Dass im Jahr 2014 für die Betriebe besonders wenig einmaliger Aufwand anfiel, ist dem typischen Wahleffekt geschuldet: Im ersten Arbeitsjahr der Großen Koalition wurden kaum neue Gesetze verabschiedet. Nach Ansicht der Bürokratieexperten im Nationalen Kontrollrat und im Bundeskanzleramt wäre dies auch die einzige Möglichkeit, den einmaligen Bürokratieaufwand zu reduzieren.

Tatsächlich fordern CDU/CSU in ihrem aktuellen Wahlprogramm auch weniger Gesetzesänderungen - fast so, als ob die Schwesterparteien in den vergangenen Jahren an den vielen neuen Gesetzesinitiativen gar nicht beteiligt gewesen wären. Bis zu einer wirklichen Kosten-Nutzen-Messung der Gesetzgebung dürfte es also noch ein weiter Weg sein, zumal der Nutzen vieler Regelungen von den Betroffenen und der Politik oft sehr unterschiedlich eingeschätzt wird. Eine optimale Gesetzgebung, die aufgrund der Abwägung aller Vor- und Nachteile neue Gesetze beschließt beziehungsweise ablehnt sowie bestehende Vorschriften nachbessert oder abschafft, muss ohnehin Fiktion bleiben - denn in letzter Konsequenz würde dies die demokratische Willensbildung des Parlaments aushebeln. Bessere Daten zu den Gesetzesfolgen sind jedoch als Entscheidungsgrundlage für die Politik zu begrüßen.
iwd

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