Stufenausbildung am Bau: Ein Vorbild für den Landschaftsbau?

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Eine Neuausrichtung der Ausbildung zum Gärtner mit Schwerpunkt Landschaftsbau wird zum Teil heftig diskutiert. Zur Debatte steht ein eigener Beruf Landschaftsgärtner mit Vertiefungsmöglichkeiten im Bereich Pflanze oder im Bereich Steinarbeit. Demgegenüber sinkt jedoch die Zahl der Auszubildenden und der Beruf ist nicht so attraktiv, dass nur die Besten kommen. Es muss also auch ein Konzept für Lernschwache geben. Ein Blick über den Tellerrand hilft vielleicht bei der Diskussion.

Der Autor ist Leiter des Bau-ABC Rostrup in Bad Zwischenahn, dem Bildungszentrum des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen und zeigt wie den Problemen im Baugewerbe begegnet wird.

Aus- und Weiterbildung am Beispiel des Straßenbauers

Die Qualitätsstandards und Einbautechniken in der Bauwirtschaft werden immer anspruchsvoller. Material-, Geräte- und Maschinenhersteller haben darauf kontinuierlich reagiert. Das Qualifikationsniveau der gewerblichen Mitarbeiter in den Bauunternehmen liegt dazu nicht immer auf einer Ebene. Dabei gibt es in der Deutschen Bauwirtschaft seit über 30 Jahren eine fundierte Erstausbildung in mittlerweile 18 unterschiedlichen Bauberufen.

Parallel hat sich eine differenzierte Aufstiegsfortbildungsstruktur bis hin zum Handwerksmeister beziehungsweise Geprüften Polier (Industriemeister Bautechnik) entwickelt.

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Am Ende der unterschiedlichen Qualifikationswege steht ein breit ausgebildeter, handlungskompetenter Baustellenprofi, auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Nur mit diesem Mitarbeitertypus sind die zukünftigen Bauvorhaben technisch und wirtschaftlich erfolgreich zu bewältigen.

Struktur der Ausbildung

Die dreijährige Ausbildungszeit wird in zwei Fachstufen gegliedert. Die Fachstufe I umfasst das erste und zweite Ausbildungsjahr und kann bereits jetzt mit dem anerkannten Berufsabschluss "Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkt Straßenbauarbeiten" abgeschlossen werden. Die Fachstufe II umfasst das dritte Ausbildungsjahr und endet mit dem Spezialfacharbeiterabschluss "Straßenbauer".

Die Ausbildung wird getragen von den drei Lernorten Ausbildungsbetrieb, überbetriebliche Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die anteilige zeitliche und inhaltliche Gewichtung ist in der Ausbildungsordnung für die Berufe der Bauwirtschaft verbindlich geregelt.

Dabei wird beim Straßenbauer über eine tiefbauorientierte Grundbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr in die straßenbauspezifische Grundbildung eingestiegen, die dann in der straßenbauspezifischen Fachbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr optimiert wird.

Zielsetzung der Ausbildung

Umfassendes Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Baustellentätigkeit zu befähigen. Der ausgebildete Straßenbauer soll die ihm übertragenen Arbeitsaufträge

  • selbstständig planen,
  • selbstständig durchführen,
  • selbstständig kontrollieren

können.

Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist beschreibt der Ausbildungsrahmenplan in der Ausbildungsordnung in Form von Lernzielen. Diese Auffassung über die Berufsbefähigung oder auch Handlungskompetenz soll vor allem zum Ausdruck bringen, dass der ausgebildete Straßenbauer eigenständige Entscheidungen, beispielsweise zum Ablauf seiner Arbeit auf der Baustelle, zur Qualitätssicherung der durchgeführten Arbeiten oder zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz
fachkompetent treffen kann. Vor allem darin unterscheidet sich der ausgebildete Straßenbauer
von einem angelernten (sprich: ungelernten) Mitarbeiter. Die Ausbildungsordnung schreibt vor, dass diese Befähigung sowohl in der Zwischenprüfung als auch in der Abschlussprüfung nachzuweisen ist.

Überbetriebliche Ausbildung

Der zeitliche Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in Ausbildungsstätten der Bauwirtschaft beträgt im ersten Ausbildungsjahr 20 Wochen, im zweiten Ausbildungsjahr 13 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr vier Wochen.

Die Baustellenarbeit unterliegt bekanntlich einem starken Termin- und Leistungsdruck. Deshalb richtet sich der Ablauf der betrieblichen Ausbildung nach den vorliegenden Aufträgen und nicht nach dem sachlogischen
Aufbau des Ausbildungsrahmenplans der Ausbildungsordnung. Dies erschwert eine nach lernmethodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Ausbildung auf der Baustelle. Ein anerkanntes Qualitätsmerkmal der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft liegt deshalb in der Unterstützung der betrieblichen Ausbildung
durch überbetriebliche Ausbildungsstätten.

Die Formulierung der Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung ist in der Ausbildungsordnung bewusst flexibel gehalten. So ist es möglich, auf die spezifischen Ansprüche des Ausbildungsberufes, auf die Bedeutung einzelner Ausbildungsjahre für die Gesamtausbildung, die regionalen Gegebenheiten, die betrieblichen Voraussetzungen und die Vorqualifikation eines Auszubildenden besonders gut einzugehen.

So ist gewährleistet, dass jeder Straßenbauer nach Abschluss seiner Ausbildung über ein weites Fertigkeitsspektrum verfügt, das auch die Tätigkeiten umfasst, die ein Ausbildungsbetrieb aufgrund der räumlichen beziehungsweise geräte- und verfahrenstechnischen Ausrichtung nicht umfassend vermitteln kann.

Vermittlung von Handlungskompetenz in der überbetrieblichen Ausbildung

Überbetriebliche Ausbildung wird in den Ausbildungszentren der Bauwirtschaft auf der Grundlage eines handlungsorientierten Vermittlungskonzeptes vermittelt. Am Ende der Ausbildung soll ein handlungskompetenter Straßenbauer auf der Baustelle stehen, der seinen Stundenlohn erwirtschaftet. Die baustellenbezogenen Aufträge der überbetrieblichen Ausbildungsprojekte verlangen von den Auszubildenden aktives Lernen und bausstellenorientiertes Mitdenken und Handeln.

Dazu gehören das Erlernen einer systematischen persönlichen Arbeitsvorbereitung, das fachgerechte Abarbeiten des Auftrags sowie eine begleitende und abschließende Qualitätssicherung.

Dieser hohe Ausbildungsanspruch verlangt von den Ausbildungsbetrieben, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und der Berufsschule ein hohes Maß an Transparenz und Kommunikation über den jeweils aktuellen Ausbildungsstand des Auszubildenden. Im Rahmen einer Lernortkooperation müssen die Ausbildungspartner den zukünftigen Straßenbauer mittels gemeinsam entwickelter Lehr- und Lernkonzeption in Richtung „handlungskompetenter Straßenbauer“ führen. Aber auch vom zukünftigen Straßenbauer wird einiges erwartet. Eigenverantwortliches Handeln in den praxisnahen Ausbildungssituationen ist gefragt. Projektaufträge sind selbstständig und/oder in der Gruppe abzuarbeiten.

Fachthemen müssen selbstständig mittels Fach- und Tabellenbüchern oder auch der Recherche im Internet aufgearbeitet werden. Der Umgang mit der neuesten Technik und die kritische Beurteilung der eigenen Leistung stehen im Vordergrund. Die systematische Dokumentation im Hinblick auf ein abrechnungsfähiges
Aufmaß wird bereits von den Auszubildenden permanent gefordert.

Zusatzqualifikationen

Zur Optimierung der Straßenbauerausbildung bietet sich die Nutzung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende des dritten Ausbildungsjahres an. Als ergänzende überbetriebliche Ausbildungslehrgänge werden für den Straßenbauer zum Beispiel spezielle Lehrgänge zum praktischen Asphalteinbau im Bau-ABC Rostrup angeboten.

Berufsschule

Umfang und Inhalt des Berufsschulunterrichts sind in den Rahmenlehrplänen verbindlich geregelt. Die Vermittlung der Fachinhalte erfolgt über Lernfelder. Die Lernfeldgliederung ermöglicht es, den Auszubildenden in handlungsorientierter Form die einzelnen Arbeitsfelder des Straßenbauers zu vermitteln. Alle Kenntnisse und Fertigkeiten werden in baustellentypischen Projektaufträgen erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Auszubildende selbst erarbeitetes und erfahrenes Wissen besser reproduzieren und in die Baustellenpraxis einbringen kann. Im Vordergrund stehen Lerntechniken, die den zukünftigen Facharbeiter befähigen, Probleme selbst zu lösen, indem er sich Informationen selbst beschafft, diese auswertet und entsprechend anwendet. In Lernortkooperation zwischen den drei Lernorten müssen die Ausbildungsprojekte im Idealfall übergreifend verzahnt und bearbeitet werden.

Finanzierung der Ausbildung

Die Deutsche Bauwirtschaft praktiziert seit Einführung der Stufenausbildung im Jahr 1978 ein Umlagesystem zur Finanzierung der Ausbildung. Diese Umlage wird durch die Sozialkasse der Bauwirtschaft, der SOKABAU, verwaltet. Alle der SOKA-BAU angeschlossenenBauunternehmen erhalten für jeden Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr zehn Ausbildungsvergütungen plus 20 Prozent Sozialabgabenpauschale; im zweiten Ausbildungsjahr sechs Ausbildungsvergütungen plus 20 Prozent Sozialabgabenpauschale und im dritten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung plus 20 Prozent Sozialabgabenpauschale zurück erstattet.

Die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung, Unterkunft und Verpflegung, sowie die Fahrtkosten der Auszubildenden werden ebenfalls durch die SOKA-BAU aus der Umlage erstattet. Bei entsprechender Produktivitäteines Auszubildenden ist die Ausbildung in der Bauwirtschaft also nahezu kostenneutral und ein interessantes Instrument zur gezielten Personalentwicklung.

Aufstiegsfortbildung

Aufbauend auf die Erstausbildung verfügt die Deutsche Bauwirtschaft seit langem über eine feste Aufstiegsfortbildungsstruktur mit Qualifizierungen zum Vorarbeiter, Werkpolier, Handwerksmeister und Geprüfter Polier. Die Karriereleiter wird ergänzt durch Duale Studiengänge im Praxisverbund, einer Kombination aus Erstausbildung und Bauingenieurstudium.

Dipl.-Ing. Emke Emken
Autor

Leiter der Bildungszentren Bau-ABC Rostrup, ABZ Mellendorf

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