Unentgeltliche Jobtickets für Mitarbeiter seit Januar steuerfrei
Bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeiter das Ticket für Bus oder Bahn finanzierten oder bezuschussten, dafür Steuern zahlen. Die Leistung galt als "geldwerter Vorteil". Das hat sich seit Januar geändert: Weil die Politik die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs als umweltfreundliche Alternative zum Individualverkehr voranbringen will, sind Arbeitgeberzuschüsse zu Bus- oder Bahnfahrkarten sowie vom Unternehmen bezahlte Jobtickets jetzt steuerfrei.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weist darauf hin, dass die beschriebene Arbeitgeberleistung nur dann nicht zu versteuern ist, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Handelt es sich dagegen um eine Entgeltumwandlung, greift diese Regelung nicht. Ein Jobticket bleibt dagegen steuerfrei, auch wenn ein Arbeitnehmer damit private Fahrten unternimmt.
Noch werden die steuerfreien Tickets auf die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Entfernungspauschale angerechnet. Diese Regelung ist nach Angaben des VLH allerdings umstritten, sodass es zu Änderungen kommen kann. Weiterhin versteuert werden müssen Arbeitgeberbegünstigungen von Taxifahrten oder Flügen.
cm/VLH