Der Kommentar

Wir ersticken an der eigenen Bürokratie

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So hat es kürzlich der ehemalige Ministerpräsident und Bundesminister in drei Ministerien Sigmar Gabriel in einem Podcast geäußert und er hat recht damit. Das Zitat passt gut zum aktuell eingeführten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen rechtswidrigen Verstoß offenlegen. Schon Hoffmann von Fallersleben wusste: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

Da das Gesetz nicht zwischen schweren und leichten Verstößen unterscheidet, kann es im täglichen Geschäft sehr schnell rechtswidrig werden, beispielsweise bei Abweichungen vom Leistungssoll, der Abrechnung, der Sozialversicherung oder in Steuersachen.

Ob dieses Gesetz überhaupt sein Ziel erreicht, den großen Skandalen bei Autobauern, Zahlungsabwicklern, Filmemachern, Kaufhäusern, Betriebsräten, Versicherungen oder Aktienanlegern auf die Schliche zu kommen, steht in den Sternen.

Was aber schon jetzt sicher ist: Es kostet sehr viel Geld. Aus den Gesetzesunterlagen geht hervor, dass in Unternehmen durch die Umsetzung dieses Gesetzes ein jährlicher Mehraufwand von rund 200 Millionen Euro, bei Bund und Länder sogar etwa 220 Millionen Euro entsteht.

Diese Mehrkosten werden bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern für die Einrichtung sogenannter interner Meldestellen sowie bei Bund und Länder für externe Meldestellen erwartet.

Das ganze Ausmaß kann beim Statistischen Bundesamt nachvollzogen werden und wird als Erfüllungsaufwand bezeichnet. Dieser beinhaltet den Zeitaufwand und die Kosten, die den Normadressaten durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen.

Eigentlich verfolgt die Bundesregierung seit 2015 das Ziel, den Anstieg der Bürokratiekosten für die Wirtschaft zu begrenzen. Durch die "One in, one out"-Regel sollen Mehrbelastungen durch Entlastung ausgeglichen werden. Das klappt scheinbar nicht immer.

Über den Berichtszeitraum vom 2012 bis 2021 ist laut Statistischem Bundesamt per Saldo der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um satte 12 Milliarden Euro gestiegen. Der größte Zuwachs in 2021 hat die Wirtschaft mit zusätzlichen, einmaligen Kosten in Höhe von 5,8 Milliarden Euro und mit zusätzlichen, jährlichen Kosten von 8,3 Milliarden Euro belastet. In der Verwaltung sind zudem Kosten in Höhe von etwa 12,4 Milliarden Euro entstanden.

Der Gesetzgeber hat sich hier scheinbar auch nicht an die eigene Regel gehalten. Das wäre doch ein Fall für die externe Meldestelle.

Landschaftsbaubetriebe sind besonders belastet, weil es im Verhältnis zur Betriebsgröße aufwendiger und kostspieliger ist, regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Der Jahresbericht 2019 des Normenkontrollrates schätzt für einen Handwerksbetrieb mit 20 Mitarbeitern die bürokratische Belastung auf etwa drei Prozent des Unternehmensumsatzes.

Das kann in schwachen Jahren den Gewinn also vollkommen aufzehren. Auch sind Landschaftsbaubetriebe, anders als das produzierende Gewerbe, nicht in der Lage, den Betrieb ins Ausland zu verlegen. Der Trend, Unternehmen ins Ausland zu verlegen, wird aktuell in den Medien diskutiert. Auf jeden Fall gibt es dort mehr Luft bei weniger Bürokratie.

Ihr Martin Thieme-Hack

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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