Fachkräfteeinwanderungsgesetz novelliert, Westbalkanregelung ausgeweitet
Bundestag erleichtert Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten
Arbeitskräfte, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben, wird die Einwanderung ermöglicht. Dabei ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein, damit Einwanderer nicht im Niedriglohsektor landen.
Berufs-Anerkennung erst in Deutschland
Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Fachkräfte und Arbeitgeber verpflichten sich zu einer Anerkennungspartnerschaft wenn die Gehaltsschwelle noch nicht erreicht ist und noch Qualifizierungen nötig sind. Ziel ist es, das Anerkennungsverfahren dann gemeinsam zügig durchzuführen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems nach kanadischem Vorbild. Wer die notwendige Punktzahl erreicht, darf einreisen und zunächst für ein Jahr in Deutschland arbeiten. Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch eine Probebeschäftigung bei einem künftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen. Auch die Voraussetzungen einer Einreise zur Ausbildungssuche werden abgesenkt.
Zu den Auswahlkriterien des Punktesystems gehören Qualifikation,
Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter. Auch das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners oder der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin spielen eine Rolle. Extra Punkte gibt es für die Qualifikation in einem Engpassberuf. Mindestvoraussetzung für die Deutschkenntnisse ist von nun an nur noch das Sprachniveau A1 (Anfänger). Ab dem Niveau A2 (grundlegende Kenntnisse) gibt es Sonderpunkte.
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Blaue Karte auch für Nicht-Akademiker
Für Branchen mit besonders großem Bedarf wird erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Wer über diesen Weg nach Deutschland kommt, darf unabhängig von einer Qualifikation acht Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist jedoch ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung ist dann vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig.
Die Blaue Karte mit vereinfachten Bedingungen für den Familiennachzug, den unbefristeten Aufenthalt und den Beschäftigungswechsel wird nun leichter erreichbar. Bisher galt sie fast nur für Akademiker. Nun kann sie auch bekommen, wer keinen Hochschulabschluss besitzt. Vorgewiesen werden müssen dafür eine abgeschlossene, dreijährige Berufsausbildung und ein konkretes Arbeitsangebot. Für alle Bewerber zur Blauen Karte gilt eine notwendige Mindestverdienstgrenze von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt zurzeit bei 43.800 Euro brutto pro Jahr.
Ausgeweitet wird die sogenannte Westbalkan-Regel, die in den vergangenen Jahren für mehr reguläre Einwanderung aus den Staaten des westlichen Balkans gesorgt hat. Sie gilt für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Die Regelung, so die Bundesregierung, könne künftig auch auf andere Staaten durch Migrationsabkommen erweitert werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, in dessen Behörde die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entstanden ist, hat bereits erste Gespräche in Lateinamerika und Afrika geführt. cm/BMAS