Pflanzenverwendung
ZVG fordert Nachjustierungen des Klimaschutz-Aktionsprogramms
Man warne weiterhin davor, "sich in der genauen Ausgestaltung von Maßnahmen nur auf autochthone Pflanzen zu begrenzen, wie bereits im Masterplan Stadtnatur 2019 geschehen", kritisierte ZVG-Vizepräsidenten Eva Kähler-Theuerkauf. "Wichtig bei der Auswahl ist die Standorteignung und Zukunftsfähigkeit der Pflanzen", sagte die Vizepräsidentin: Dabei sei die Verwendung einer möglichst breiten ökologischen Vielfalt wichtig.
Auch eine Einengung auf die Förderung naturnah begrünter Dächern in Kombination mit Photovoltaik sieht der ZVG kritisch. Kähler-Theuerkauf bemängelte zudem eine fehlende Entkoppelung des Flächenausgleichs bei Flächenneuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen vom Ort des Eingriffs. Das sei jedoch notwendig, um unter anderem den urbanen Raum stärker einzubeziehen.
Das Bundeskabinett hatte den vom Bundesumweltministerium vorgelegten AKN-Entwurf Ende März dieses Jahres beschlossen. Er sieht vielfältige Investitionen in die Stärkung der Ökosysteme und des Stadtgrüns in Deutschland vor. Dazu gehört auch eine bundesweite Förderung von Solargründächern. Für das Aktionsprogramm werden bis 2026 rund 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" zur Verfügung gestellt.
cm/ZVG/Bundesregierung