Ab 2027
Hamburg führt eine Solargründach-Pflicht ein
Die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach wird in Hamburg ab 2027 verpflichtend. Sie soll nicht nur für Neubauten gelten, sondern auch für Bestandsgebäude, wenn die Dächer saniert werden. Für alle Solar-Anlagen ist eine Mindestfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche vorgesehen. Alternative Erfüllungsoptionen, etwa durch Nutzung der Fassaden und Gebäudehülle statt des Daches, bleiben möglich.
Hamburg hatte bereits vor zwei Jahren eine Verordnung zur Solarpflicht auf Neubauten eingeführt. Der Stadtstaat war damit eines der ersten Bundesländer, das eine Photovoltaik-Pflicht vorschrieb. Im Klimaschutzgesetz des Stadtstaates war die Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage auf Dächern von Häusern, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, fest verankert worden.
Die neue Solargründach-Pflicht ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß in Hamburg bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bereits 2045 will Hamburg dann CO2-neutral leben und wirtschaften. Neben der Solargründach-Pflicht sollen auch eine Verpflichtung, beim Heizungstausch den Anteil Erneuerbare Energien auf 65 Prozent zu erhöhen, eine PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge dazu beitragen, das Ziel zu erreichen.
cm/BUKEA Hamburg
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