Bafög

Ab sofort digitale Antragstellung für Aufstiegs-Bafög

Ausbildung und Beruf
Zur Antragstellung für das Aufstiegs-Bafög kann in einigen Bundesländern schon das Onlineportal "AFBG Digital" genutzt werden. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

In einzelnen Bundesländern ist es seit Ende September möglich, online einen Antrag auf Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/8056) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7917) hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach dem Stand der Digitalisierung der Antragsbearbeitung für das Aufstiegs-Bafög erkundigt.

Laut Antwort der Bundesregierung wurde das Onlineportal "AFBG Digital" in diesem Monat freigeschaltet und wird von den ersten vier Ländern zur Antragstellung, -übermittlung und -abholung durch die zuständigen AFBG-Vollzugsstellen genutzt. Weitere Länder hätten angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls auf den digitalen Antragsprozess umstellen zu wollen, heißt es in der Antwort weiter. Zur Beantwortung der Frage, wie sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Aufstiegs-Bafög-Anträgen entwickelt, verweist die Bundesregierung auf die vorgegebene Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen. In der überwiegenden Zahl der Länder habe die maximale Bearbeitungsdauer innerhalb dieser Frist oder daruntergelegen. Werde die Regel-Bearbeitungszeit von zwölf Wochen von AFBG-Anträgen in den Ländern "regelmäßig" überschritten, nehme der Bund Kontakt mit dem zuständigen Landesministerium auf und bitte um Bericht, erklärt die Bundesregierung. Wesentlich kürzer falle in der Regel der Zeitraum zwischen Bewilligung der Förderung und der tatsächlichen Auszahlung: Hier vergingen meist nicht mehr als zwei Wochen.

heute im bundestag (hib), 617/2023

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