
Foto: Mr.checker, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Seit dem 1. Januar dürfen an einer Berufskrankheit Leidende ihren Beruf auch weiterhin ausüben. Bisher konnten einige Berufskrankheiten nur anerkannt werden, wenn Betroffene jene Tätigkeit aufgaben, die zu der Erkrankung geführt hatten. Der sogenannte Unterlassungszwang galt für neun Berufskrankheiten, darunter vor allem Bandscheiben-, Durchblutungs-, Haut- und Atemwegserkrankungen. Diese Regelung stellte für viele Betroffene eine schwer zu meisternde, manchmal unmögliche Hürde dar. Sie liebten ihren Beruf, hatten vielleicht nichts anderes...