Unternehmensführung

Berufskrankheiten in der Grünen Branche auf hohem Niveau

Arbeitssicherheit
Sorgenkind Haut: Hautkrankheiten führen die Berufskrankheiten-Statistik der Grünen Branche mit weitem Abstand an. Foto: SVLFG

Mehr als 2600 Mal konnte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau(SVLFG) im vergangenen Jahr Krankheiten, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit einer Person stehen, als Berufskrankheiten anerkennen. Hautkrankheiten machen nahezu die Hälfte von ihnen aus.

In 1581 Fällen (2020: 1466) konnte die SVLFG eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen. Bedingt durch den häufigen Aufenthalt in der Sonne, dem Umgang mit Wasser und den Einsatz von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln leiden die Beschäftigten der Grünen Branche besonders häufig an Hauterkrankungen. Dazu zählen zum Beispiel weißer Hautkrebs, Schuppenflechte oder Dermatitis. Hautkrankheiten führen die Berufskrankheiten- Statistik mit weitem Abstand an. Auf den Plätzen zwei und drei liegen Atemwegserkrankungen (365) und Lärmschwerhörigkeit (314).

Für die Betroffenen ist es eine große Hilfe, wenn ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Sie erhalten dann von der SVLFG umfassende Leistungen und Unterstützung. Die SVLFG hilft, die Krankheitsursachen zu ermitteln, sie bietet Präventionsmaßnahmen an und unterstützt gegebenenfalls dabei, den Arbeitsplatz so zu verändern, dass die betroffene Person trotz Krankheit weiterarbeiten kann.

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