DGB
„Duales Studium wird seinem Anspruch nicht gerecht“
Außerdem fehle vielen der mehr als 120.000 dual Studierenden der gesetzliche Schutz des Berufsbildungsgesetzes. Das sind zwei zentrale Ergebnisse des repräsentativen "Reports Dual Studierende", den die DGB-Jugend vorgelegt hat.
Ein duales Studium soll ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit einer dualen Berufsausbildung oder längeren Praxisphasen in einem Unternehmen verbinden. Die enge Verzahnung von Hochschule und Praxis gilt als Besonderheit des dualen Studiums. Sie wird von 75 Prozent der für den "Report Dual Studierende" Befragten jedoch nur als "befriedigend" oder "ungenügend" bewertet. 71,1 Prozent der Befragten gaben an, dass sie keine Abstimmung zwischen Hochschule und Betrieb wahrnehmen.
66,9 Prozent der dual Studierenden mussten sich vertraglich verpflichten, nach ihrem Studium im Betrieb zu bleiben. Die Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten im Falle des vorzeitigen Weggangs greift für etwa jeden Zweiten (48,4%) für eine Dauer vvbrvon zwei bis sechs Jahren nach Studienende. Fast die Hälfte (46,4%) der dual Studierenden muss selbst für notwendige Ausbildungsmittel aufkommen, mehr als zwei Drittel sind mit Bindungsklauseln nach Studienabschluss an ihr Unternehmen gebunden, eine Mindestvergütung im dualen Studium gibt es nicht.
Im vergangenen Jahr gab es 120.517 dual Studierende in 1.749 Studiengängen. Das sind 11,4 Prozent mehr als drei Jahre zuvor. Die Zahl der beteiligten Unternehmen hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts um etwa 25 Prozent vergrößert, in 2022 waren es 56.852 Unternehmen. Mittlerweile kann in fast einem Fünftel aller Bachelorstudiengänge im Bundesgebiet dual studiert werden. Für den Report Duales Studium hat das IAQ der Uni Essen-Duisburg zwischen Mai und August 2022 insgesamt 3.516 dual Studierende aus dem gesamten Bundesgebiet befragt. cm/DGB