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Seit Januar gelten neue "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD). Sie beschreiben konkret, wie sich die Finanzverwaltung die Buchführung und sonstige steuerrelevante Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt, wenn sie mit Hilfe von Software und IT-Systemen erstellt wurden.Der Weg elektronischer Belege soll damit besser nachvollziehbar und nachprüfbar werden. Betroffen sind nicht nur bilanzierungspflichte Unternehmen, sondern sämtliche...