Gebäudebegrünung

Förderung von Gründächern und Solar-Gründächern in Deutschland

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Der "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022" fasst die aktuellen Zahlen und Entwicklungen zum Gebäudebegrünungsmarkt zusammen. Er beinhaltet zudem die Auswertung der BuGG-Städteumfrage und die Ergebnisse der ergänzenden Recherche zu den kommunalen Förderinstrumenten der Dach- und Fassadenbegrünung. Dadurch konnte die Übersicht zum Förderstatus aller deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden für 2022 aktualisiert werden. Darüber hinaus bietet der neue Marktreport das BuGG-Positionspapier "Solar-Gründach" sowie eine Zusammenstellung zu Fördermöglichkeiten der Kombination von Dachbegrünung mit solarer Energiegewinnung. Neben der Dachbegrünung steht die Förderung von Solar-Gründächern im Fokus des vorliegenden Beitrags.
Solardächer Bauwerksbegrünung
Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlage in einem aufgeständerten und auflastgehaltenen Systemaufbau. Foto: BuGG

Einführung Solar-Gründach

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird eine Solarpflicht für neue Gewerbedächer und eine Regelnutzung für Wohngebäude auf Bundesebene angekündigt, um das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 zu erreichen. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg gilt eine Solarpflicht bereits. Die aktuelle Energiekrise zeigt, wie wichtig die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieerzeugung Deutschlands ist, um die Unabhängigkeit des Energiemarktes zu wahren. Gleichzeitig werden Dachbegrünungen als multifunktionale Klimaanpassungsmaßnahmen vor allem zur Hitze- und Überflutungsvorsorge verstärkt von Bund, Ländern und Kommunen gefördert. Auch die Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt bildet ein wichtiges Argument für mehr Gebäudegrün, was sich im Förderschwerpunkt Stadtnatur des Bundesprogramms Biologische Vielfalt widerspiegelt. Sowohl die Energie- als auch die Begrünungsbranche erheben Anspruch auf die Dachflächen, sodass dort ein hoher Nutzungsdruck entsteht.

Das Solar-Gründach verbindet Klimaschutz- mit Klimaanpassungsbestrebungen. Durch die Kombination von Dachbegrünung und Anlagen zur solaren Energiegewinnung werden Zielkonflikte auf dem Dach entschärft und die Vorteile beider Maßnahmen flächeneffizient genutzt. Verschiedene deutsche Hersteller bieten bereits langjährig erprobte Solar-Gründach-Systeme an und arbeiten beständig an ihrer Weiterentwicklung. Planungsgrundlagen zur Bau- und Vegetationstechnik von Solar-Gründächern hat der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) in der BuGG-Fachinformation "Solar-Gründach" veröffentlicht. Sowohl über direkt als auch indirekt fördernde Instrumente kann die Umsetzung von Solar-Gründächern in Deutschland gesteigert werden. Wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung eines Solar-Gründachs sind ein Flachdach mit einer Neigung von bis zu 5 Grad sowie eine ausreichende statische Lastreserve des Daches.

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Solardächer Bauwerksbegrünung
Tabelle 1: Beispiele zu Festsetzungen von Solar-Gründächern.

Bebauungspläne nach Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist nach dem BauGB ein verbindlicher Bauleitplan. Er wird durch Satzung beschlossen und schafft Baurecht bei Neubauvorhaben oder bei baulichen Änderungen in einem räumlich begrenzten Geltungsbereich einer Gemeinde. Um bestimmte Ziele in der Bauleitplanung zu erreichen, können aus städtebaulichen Gründen rechtsverbindliche Festsetzungen getroffen werden. Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung einer Dachbegrünung können je nach Zielsetzung §9 Abs.1 Nr.20 sowie Nr.25a, b BauGB dienen. Auch länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit §9 Abs.4 BauGB können für Gebäudegrün hinzugezogen werden. Vorteil des B-Plans ist die hohe Verbindlichkeit der Umsetzung von Dachbegrünung durch die Bauherrschaft, Nachteil hingegen der geringe Wirkungsbereich aufgrund des häufig kleinräumigen Geltungsbereichs. Die Aktualisierung der Umfragedaten für 2022 zeigt, dass circa 89 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden Dachbegrünung bereits in B-Plänen festgesetzt haben. Im Vergleich zu 2019/20 mit 72 Prozent und 2021 mit 83 Prozent ist eine Steigerung erkennbar.

Bei einem Großteil der Festsetzungen zur Dachbegrünung wird hervorgehoben, dass sich Anlagen zur Nutzung der Solarenergie und Gründächer nicht ausschließen, sondern ergänzen. Eine Festsetzung der Kombination von Dachbegrünung mit Photovoltaik (PV)- oder Solarthermie-Anlagen ist nach §9 Abs.1 Nr.20 oder 25 in Verbindung mit Nr. 23b BauGB möglich. Aktuelle Beispiele zu Festsetzungen von Solar-Gründächern können der Tab. 1 entnommen werden. Gefordert wird die Umsetzung der Kombination vorrangig flächenmäßig übereinander, wobei die Solar-Module aufgeständert und in einem auflastgehaltenen Systemaufbau über der vollflächigen extensiven Dachbegrünung angebracht werden. Alternativ ist eine flächenmäßig getrennte Kombination möglich, das heißt die eine Hälfte der Dachfläche wird begrünt und die andere Hälfte dient der solaren Energiegewinnung. Hierbei werden für die Dachbegrünung oftmals höhere Schichtaufbauten gefordert, um ausgleichend zum Flächenverlust eine höhere regenwasserwirtschaftliche Wirkung und mehr Pflanzenvielfalt zu ermöglichen.

Gestaltungssatzungen nach Landesbauordnung (LBO)

In den meisten Bundesländern können Gemeinden entsprechend ihrer Landesbauordnung (LBO) in einer Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen, die gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen definieren. Ihr Wirkungsbereich kann sich auf den gesamten Innenbereich einer Gemeinde beziehen oder auf Teile des Innenbereichs und sowohl für Neubauvorhaben als auch für Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Bestand gelten. Die Dachbegrünung kann unter dem Punkt "Begrünung baulicher Anlagen" in einer Gestaltungssatzung verankert werden (vgl. § 86 Abs. 1 Nr. 7 Musterbauordnung). Sie ist in der Regel Teil einer kommunalen Begrünungs- oder Freiflächengestaltungssatzung, in der auch qualitative Anforderungen an die Begrünung festgesetzt werden können (Qualitätskriterien). Vorteil der Gestaltungssatzung gegenüber einem B-Plan ist der größere Wirkungsbereich. Auch eine Gestaltungssatzung ist rechtlich bindend, stellt jedoch geringere Anforderungen an die Begrünung als die Festsetzung im B-Plan, da sie meistens stadtgebietsweit gilt und umsetzbare Bestimmungen für alle Gebäudetypen und Bestandssanierungen bieten muss.

Das Förderinstrument wird von deutschen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnenden bisher nur vereinzelt genutzt. In den Jahren 2021 und 2022 wiesen circa 12 Prozent der Städte eine Gestaltungssatzung mit Vorgaben zur Dachbegrünung auf. Bei weiteren 12 Prozent befindet sich eine Gestaltungssatzung noch in Planung. In den neu ausgearbeiteten Begrünungs- oder Freiflächengestaltungssatzungen wird das Solar-Gründach bereits mitgedacht. Je nach Stadt kann die Begrünungspflicht zu Gunsten von Energiegewinnungsanlagen auf Dachflächen entfallen oder bleibt bestehen. Beispiele zu Gestaltungssatzungen mit Berücksichtigung der Kombination werden in Tab. 2 dargestellt.

Solardächer Bauwerksbegrünung
Tab. 2: Beispiele zu Gestaltungssatzungen zu Solar-Gründächern.

Förderprogramme auf kommunaler Ebene

Bei einem Förderprogramm handelt es sich um ein Instrument der direkten Förderung. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, freiwillig Dachbegrünungen umzusetzen. Über Förderprogramme können zielgerichtet dort Förderungen angeboten werden, wo ein hoher Handlungsbedarf besteht oder andere Instrumente nicht greifen. Bei kommunalen Förderprogrammen sind die Städte selbst die Fördermittelgeber. Die Mittel stammen in der Regel aus dem eigenen kommunalen Haushalt und können mit Landes- und Bundesmitteln verbunden werden. Die Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, die stark von der jeweiligen Haushaltslage abhängt. Der Wirkungsbereich einer Förderung kann sich flächendeckend auf das gesamte Stadtgebiet oder lokal begrenzt auf bestimmte Stadtteile beziehen. Eine Förderung kann für den Gebäudebestand sowie für Neubauten gelten. Der Fokus bei kommunalen Förderprogrammen liegt auf der finanziellen Unterstützung von Privatpersonen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Eine Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung ist im Gegensatz zum B-Plan oder der Gestaltungssatzung nicht gegeben, da ein Förderprogramm "nur" ein Angebot darstellt. An die Förderung selbst kann die Kommune jedoch bestimmte Voraussetzungen, Bedingungen und Qualitätskriterien knüpfen.

Als Ergebnis der BuGG-Recherche 2022 lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden festhalten, dass 85 Städte und somit etwa 44 Prozent finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Im Vergleich zu 2019/20 mit 25 Prozent und 2021 mit 42 Prozent ist der Anteil gestiegen. Darüber hinaus bieten für Dachbegrünungen 36 kleinere Städte (unter 50.000 Einwohnenden) finanzielle Zuschüsse an. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 121 Städte und vier Regionen beziehungsweise Kreise mit Förderprogrammen für Gründächer ermittelt werden, was ebenfalls eine Steigerung zum Vorjahr darstellt.

Immer mehr kommunale Förderprogramme integrieren einen Zuschuss für die Kombination von Dachbegrünung mit PV- oder Solarthermie-Anlagen, um die Mehrkosten der Installation beider Systeme abzumildern. Dabei findet die Berücksichtigung des Solar-Gründachs sowohl bei energiebezogenen Klimaschutzprogrammen als auch bei begrünungsbezogenen Klimaanpassungsprogrammen statt. Für das Jahr 2022 boten circa 14 Städte in ihren Förderprogrammen einen Bonus für Solar-Gründächer an. Als Beispiel kann das Förderprogramm von proKlima Hannover aufgeführt werden, bei dem das Solar-Gründach mit 300 Euro/m² Kollektoraperturfläche (Solarwärme) beziehungsweise 300 Euro/kWp (Solarstrom) bis maximale 20.000 Euro finanziell unterstützt wird. Andere Städte fördern die Mehrkosten der Kombination von Dachbegrünung und PV oder Solarthermie mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent. In Bielefeld erhöht sich bei der Umsetzung eines Solar-Gründachs die Förderpauschale für eine Dachbegrünung um 5 Euro/m².

Um eine fachgerechte Umsetzung eines Solar-Gründachs zu gewährleisten, werden an die Förderung häufig folgende Bedingungen gesetzt:

  • Gesamtaufbauhöhe des Gründachs maximal 12 cm
  • Vollflächige Begrünung unter den Solarmodulen
  • Verzicht auf hochwachsende Pflanzen, um Verschattung zu vermeiden
  • Abstand zwischen Solarmodulen und Substratoberfläche mindestens 20 bis 30 cm
  • Abstand zwischen den Solarmodulreihen je nach Ausrichtung mindestens 50 bis 80 cm für Wartungswege
Solardächer Bauwerksbegrünung
Solar-Gründach verbindet Klimaschutz- und Klimaanpassungsbestrebungen flächeneffizient auf einem Dach. Foto: BuGG

Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene

Neben einzelnen Kommunen und regionalen Zusammenschlüssen bieten auch manche Bundesländer eine direkte Förderung von Gebäudebegrünung an. Auch die Programme der Städtebauförderung ermöglichen eine Bezuschussung von Dachbegrünung als Teil der grünen Infrastruktur. Zudem bestehen einige ressortspezifische Bundesförderprogramme, bei denen Gebäudegrün als förderfähige Maßnahme integriert ist. Die Förderung kann einerseits als Zuschuss und anderseits als zinsgünstiges Darlehen vergeben werden. Die verschiedenen Förderprogramme unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihres Fördermittelgebers und der Förderart, sondern auch mit Blick auf die Förderziele, die Förderberechtigten, die Förderbedingungen und die Förderhöhen.

Über die Hamburger Gründachstrategie und das Förderprogramm Berlin SolarPlus wird die Kombination von Dachbegrünung mit Anlagen zur solaren Energiegewinnung besonders unterstützt. Während in Hamburg 100 Prozent des Mehraufwands für die Befestigung der Solar-Anlage auf einem Gründach bis maximal 10 Euro/m² gefördert wird, so liegt die Förderquote für ein Gründach-PV in Berlin bei 45 bis 65 Prozent je nach Antragssteller und maximal 15.000 Euro.

In den bestehenden Förderprogrammen der Flächenländer zur Dachbegrünung wird das Solar-Gründach als förderfähige Maßnahme nicht direkt benannt. Jedoch heißt es in den Förderrichtlinien häufig, dass sowohl Klimaschutz- als auch Klimaanpassungsmaßnahmen förderfähig sind. Es ist daher individuell zu prüfen, ob die Kombination gefördert wird.

Ziel der Städtebauförderung ist es, Gemeinden mit Bundes- und Landesmitteln bei städtebaulichen Herausforderungen zu unterstützen und Missstände in gesamtstaatlicher Verantwortung abzubauen. Von großer Bedeutung aus Sicht der Gebäudebegrünung ist seit 2020 die inhaltliche Neuerung, dass Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, im Rahmen der Gesamtmaßnahme zu Fördervoraussetzungen werden. Daran knüpft sich die Erwartung, dass zukünftig mehr Gebäudegrün über die Städtebauförderung bezuschusst wird. Inwieweit auch das Solar-Gründach zu den förderfähigen Maßnahmen gehört, gilt es individuell zu prüfen. Aufgrund der Planungshoheit der Gemeinden bei der Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sind sie alleinige Förderberechtigte.

In ressortspezifischen Förderprogrammen des Bundes werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie zur energetischen Sanierung mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen gefördert. Es besteht aktuell kein Bundesförderprogramm für investive Maßnahmen, bei dem ein Solar-Gründach gefördert werden kann. Grundsätzlich können verschiedene Bundesförderprogramme je nach Antragssteller und bis zu bestimmten Fördergrenzen kumuliert werden, sodass eine finanzielle Unterstützung für die Kombination von Bundesebene theoretisch möglich ist. Der Einbezug eines Förderberaters wird jedoch aufgrund des komplexeren Förderprozesses und des höheren Verwaltungsaufwands empfohlen. Über einige Bundesförderprogramme werden innovative Modellprojekte, Forschungs- und Wirtschaftsförderungsvorhaben gefördert, die aufgrund der weit gefassten Förderschwerpunkte das Solar-Gründach als Maßnahme einschließen.

Um den Überblick über die Förderlandschaft zu bewahren, ist eine stetige Recherche zum aktuellen Förderangebot notwendig. Der BuGG bietet eine Förderberatung zur Gebäudebegrünung an und auf der Internetseite www.gebaeudegruen.info/foerderung wird der aktuelle Stand der Förderlandschaft präsentiert.

Solardächer Bauwerksbegrünung
Solar-Gründach zusammen mit weiterer Dach- und Fassadenbegrünung an einem Gebäude. Foto: BuGG

Vorschlag für eine Bundesförderung zum Solar-Gründach

Es steht im Interesse des Bundes, eine Flächenkonkurrenz zwischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen aufgrund der angekündigten Solarpflicht zu vermeiden. Im BuGG-Positionspapier "Solar-Gründach" wird daher ein begleitendes Bundesförderprogramm für eine "Grün-Gelbe-Gebäudehülle" vorgeschlagen, über das ein Solar-Gründach bezuschusst werden kann.

Gefördert werden sollte die Dachbegrünung sowie der Mehraufwand für die Kombination mit einer Solar-Anlage. Auch über die Förderung der Pflege innerhalb der ersten drei Jahre kann nachgedacht werden. Förderbedingung ist die Installation einer Solar-Anlage (PV oder Solarthermie). Zu den Förderberechtigten sollten alle Gebäudeeigentümer und Bauwillige zählen, bei deren Gebäude die Dachbegrünung nicht bereits bau- oder naturschutzrechtlich vorgegeben ist. Wichtig ist eine hohe, auskömmliche Förderung als Anreiz zur Begrünung. Die Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen steht zur Debatte. Unterschiedliche Förderhöhen für Private und Unternehmen sowie weitere Förderberechtigte ist in der Ausgestaltung des Bundesförderprogramms möglich (mehrere Säulen). Die Ausschüttung der Förderung könnte über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als zentrale und bekannte Anlaufstelle laufen.

Die Förderung auf Bundesebene hat mehrere Vorteile. Zum einen erfolgt diese bundesweit nach einheitlichen Maßstäben und kann die geplante bundesweite Solarpflicht entsprechend einrahmen. Zudem kann Verwaltungsstruktur eingespart werden, da nicht jede Kommune beziehungsweise jedes Bundesland eigene Fördermöglichkeiten für die Kombination entwickeln muss. Dadurch verringert sich auch der Verwaltungsaufwand für die Antragssteller. Vor allem für Unternehmen, die bundeslandübergreifend tätig sind, müssen nicht für jeden neuen Standort die Förderbedingungen eruiert werden.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Förderlandschaft zur Dachbegrünung in Deutschland bereits vielfältig ist und weiterwächst. Zur Vermeidung von Zielkonflikten auf dem Dach wird das Solar-Gründach auf kommunaler Ebene vermehrt bei den direkt und indirekt fördernden Instrumenten berücksichtigt. Auf Ebene des Bundes und der Länder gilt es mit Blick auf das Thema Solarpflicht, das Solar-Gründach stärker in den Fokus zu rücken, um sowohl dem Klimaschutz als auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gerecht zu werden. Eine flächeneffiziente und multifunktionale Nutzung der Ressource Dach ist wichtig für eine erfolgreiche Energiewende und eine hohe Lebensqualität in deutschen Städten.

Literatur

Mann, Gunter; Gohlke, Rebecca; Wolff, Fiona, 2022: BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022. Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung Deutschland. Berlin

M.Sc. Rebecca Gohlke
Autorin

Landschaftsarchitektin, Referentin für Projektarbeit beim Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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