Glyphosat: Bundesinstitut hat falsch informiert
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem umstrittenen Pflanzengift Glyphosat jahrelang falsch informiert. Das haben Recherchen des ARD-Magazins "Fakt" ergeben. In einem der Redaktion vorliegenden Dokument vom August 2015 bestätigt das BfR Ergebnisse der Krebsforschungsagentur IARC, einer Einrichtung der WHO, die in Tierstudien mehrere signifikante Häufungen von Tumoren feststellte.
Bisher hatte das BfR lediglich einen signifikanten Anstieg von Tumoren in einer Studie bestätigt und diese Ergebnisse zudem als wenig relevant bezeichnet. Klar wird jetzt: In allen fünf ausgewerteten Tierstudien an Mäusen haben sich signifikante Steigerungen verschiedener Tumorarten gezeigt, und zwar sowohl Lymphdrüsen- und Blutgefäß-Krebs wie auch Nierentumoren.
Außerdem weist das Papier darauf hin, dass sich das BfR bei seiner Einschätzung der Wirkung von Glyphosat offenbar auf statistische Daten und Testauswertungen von Herstellerfirmen verlassen hat. Und diese Daten hätten demnach keine signifikanten Hinweise auf eine möglicherweise krebserregende Wirkung des Stoffs ergeben.
Bei dem 123-seitigen Dokument handelt es sich um die abschließende Stellungnahme des BfR zur aktuellen Klassifizierung von Glyphosat durch die internationale Krebsforschungsagentur. Solche Klassifizierungen von Pestiziden müssen in der Europäischen Union alle zehn Jahre vorgenommen werden. Das BfR wie auch die europäischen Behörden wollen jedoch diese Stellungnahme bis zum Abschluss der Entscheidung über die Bewertung von Glyphosat auf EU-Ebene unter Verschluss halten. Trotz vielfältiger Krebssignale in den Tierstudien will die deutsche Behörde bei ihrer Aussage bleiben, dass aus dem Pflanzenschutzmittel kein Krebsrisiko für Menschen resultiere.
Das IARC hatte auf Grundlage der Tierstudien erklärt, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" und "sicher krebserregend bei Tieren" sei. Glyphosat ist das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid, von dem in Deutschland 51 verschiedene Anwendungen für den Privatgarten zulässig sind. cm/MDR