BVaDiG
Kabinett legt Entwurf für Berufsbildungsvalidierungsgesetz vor
Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Damit werden Berufsbiografien und tatsächliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.
Gleichzeitig soll das Gesetz die berufliche Bildung inklusiver machen. Mit dem Verfahren können auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden. Das Verfahren hebt so Fachkräftepotenziale und schafft neben einem persönlichen auch einen gesellschaftlichen Mehrwert. "Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen", sagte die Bundesbildungsministerin. "So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance". Zudem erfülle der Gesetzesentwurf die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbürokratische Ausbildung.
Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung soll das BVaDiG auch die Attraktivität der dualen Ausbildung steigern. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation. cm/BMBF