Barrierefrei wohnen
KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" erneut gestartet
Das heißt: Es können bei Banken und Sparkassen erneut KfW-Kredite zum barrierefreien Umbau bestehender Immobilien beantragt werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Ferienhäuser und -wohnungen sowie gewerbliche Gebäude und Flächen.
Im Rahmen des "Förderbereichs 1" werden der Gelder zum Umbau von Wegen zum Gebäude gefördert. Dazu gehören: Wege verbreitern und Stufen vermeiden, beispielsweise beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spielplätzen sowie zu Mülltonnen sowie Kfz-Stellplätze und Abstellplätze barrierefrei einrichten und überdachen. Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten werden auch Maßnahmen im Wohnumfeld wie auf bisher versiegelten Flächen Hochbeete anzulegen, Grünflächen zu schaffen, Bäume zu pflanzen oder Sitz- und Spielplätze zu bauen gefördert.
Im Rahmen des "Förderbereichs 2" werden bauliche Maßnahmen im Eingangsbereich und am Wohnungszugang gefördert. Dazu gehört es, Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abzubauen, mehr Bewegungsfläche zu schaffen sowie Wetterschutz anzubringen, zum Beispiel Überdachungen und Windfänge. Der "Förderbereich 3" beinhaltet die Anlage von Rampen, der "Förderbereich 4" die Erschließung von Terrassen.
cm/BMWSB/KfW