Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz hat einen neuen Abschnitt
Bundeskabinett beschließt Förderung von Solargründächern

"Die Bundesregierung will für die kombinierte Errichtung von Solargründächern höhere Anreize setzen und Innovationen für multifunktionale Dächer unterstützen", heißt es in einem neuen Abschnitt 7.11, der im ursprünglichen Entwurf des Aktionsprogramms vom vergangenen Herbst noch nicht enthalten war. Auch ökologisch wirksame Gründächer im Bestand sollen gefördert werden, wenn sie mit Solaranlagen errichtet werden. Das gleiche gilt für "innovative Dachbegrünungssysteme mit herausragenden Beiträgen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität im Neubau".
Gefördert werden sollen die Mehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Dach, die bei der Errichtung eines naturnah begrünten Daches in Kombination mit Photovoltaik (PV) oder Solarthermie (ST) entstehen. In einem zweigleisigen Ansatz sollen sowohl Dächer im Bestand, die eine PV/ST-Anlage kombiniert mit einer Begrünung erhalten sollen, als auch kombinierte Solargründächer im Neubau, jeweils mit Modellcharakter, gefördert werden.
Das erste Förderfenster für die Periode 2023–2026 beabsichtigen wir im vierten Quartal 23 zu öffnen und die Förderung anschließend weiterzuentwickeln. Nach einer Aufbauphase von 2023 bis 2025 sollen die Erfahrungen evaluiert und Empfehlungen für ein zweites Förderfenster ab 2027 getroffen werden. Zielgruppen sind staatliche, kommunale und private Bauträger, Unternehmen und Verbände.
Unverändert gegenüber dem Herbst-Entwurf verbleiben im Aktionsprogramm: Kommunen sollen mit einem Förderprogramm eine Unterstützung für die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement erhalten. Ab diesem Jahr kommen jährlich 20 Kommunen in den Genuss dieser Hilfen. Dabei werden die Ausgaben für die Aufstellung eines angepassten Pflegeplans, die Anschaffung der erforderlichen Pflegetechnik sowie die Aus- und Weiterbildung des Personals übernommen. Ein neues investives Programm soll Baumpflanzungen in den Städten anschieben. Von 2023 bis 2030 sollen in den Kommunen mindestens 150.000 Bäume zusätzlich gepflanzt werden. Der Fokus der Neupflanzungen wird im innerstädtischen Bereich liegen. Für Klimaanpassung und Biodiversität geeignete Gehölze werden dazu auf einer sogenannten Positivliste erfasst. Finanziert werden soll auch die Erstellung gesamtstädtischer Straßenbaumkonzepte.
Unterstützt werden sollen Städte und Gemeinden auch bei der Einrichtung natürlicher StadtKlimaoasen. Dazu zählen Naturerfahrungsräume, urbane Wälder, Waldgärten sowie barrierefreie Parks. Zur Verbesserung des Kleinklimas könnten im direkten Wohnumfeld Räume für Bewegung, Erholung, Begegnung, aber auch zur gesunden physischen und psychischen Entwicklung von Kindern entstehen.
Praxisnah geprüft werden soll das Leitbild der "wassersensiblen Stadt". Es geht um die Entsiegelung möglichst vieler Flächen und die Speicherung, Versickerung, Verdunstung und Nutzung von Regenwasser im urbanen Raum. Außerdem soll ein intakter städtischer Wasserhaushalt angestrebt werden, geprägt von einer guten Wasserverfügbarkeit für die städtische Vegetation und einer Stärkung der Verdunstungskühlung. Im Rahmen von Maßnahmen zur Bodenentsiegelung sollen neue Grün- und Freizeitflächen geschaffen werden. Kommunen sollen dafür auf Beratungsangebote bei der Bauleitplanung zurückgreifen können.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) lobte, dass mit der Verabschiedung des Aktionsprogramms zentrale Forderungen des BGL aufgegriffen und "umfassende Grünförderungen auf den Weg" gebracht worden seien. Damit würden "richtige und wichtige Schritte zur Klimaanpassung mit Grün" gegangen, erklärte BGL-Präsident Lutze von Wurmb: "Jetzt liegt der Ball bei den Städten und Gemeinden, die Angebote des Bundes zu nutzen und den natürlichen Klimaschutz umzusetzen."
cm/Bundesregierung/BGL
NL-Stellenmarkt

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