„Lagebericht“ aus Bayern
Mehr Biodiversität im öffentlichen Grün
von: Dipl.-Ing. Martin Degenbeck, Dipl.-Ing. Theresa EdelmannNachdem der massive Rückgang der Insekten in der Kulturlandschaft mit der Krefeld-Studie (Hallmann et al. 2017) in der Mitte der Bevölkerung angekommen war, wurde in Bayern ein Volksbegehren mit dem geschickt gewählten Kurztitel "Rettet die Bienen!" auf den Weg gebracht, wofür Anfang 2019 unglaubliche 1,75 Millionen Bürger (18,4 %) in den Rathäusern unterschrieben haben.
Das hat die Bayerische Staatsregierung kalt erwischt; sie sah sich gezwungen, in Erwartung einer Niederlage beim anstehenden Volksentscheid die vorgesehenen Änderungen eins zu eins zu übernehmen und mit dem "Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz" einerseits die Härten für die Bauern abzumildern, die zudem nicht alleine als "Prügelknabe" dastehen wollten, andererseits die anderen gesellschaftlichen Gruppen mit in die Verantwortung zu nehmen. Das Gesetz trat am 1. August 2019 in Kraft. Was bisher erreicht wurde, umreißen die folgenden Seiten.
Gesetzlicher Auftrag zu mehr Biodiversität im öffentlichen Grün
Nach § 2 (4) BNatSchG, noch stärker betont in Art. 1 BayNatSchG, sind Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorbildlich zu bewirtschaften. Dieser gesetzliche Auftrag zum Naturschutz und zur Förderung der Artenvielfalt besteht schon seit Jahren, nur hat man davon im Betriebsalltag vielerorts wenig gemerkt.
Dem Volksbegehren ist es zu verdanken, dass dieser sehr allgemein gehaltene Auftrag nun konkretisiert wurde. Hervorzuheben sind die genau fixierten Zielmarken für den Flächenanteil des Biotopverbundes: bis 2023 mindestens 10 Prozent, bis 2027 mindestens 13 Prozent und bis 2030 mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche des Freistaats Bayern umfasst nach Art. 19 BayNatSchG das aufzubauende Biotopverbundsystem. Lediglich die 15-Prozent-Marke ist als Sollwert formuliert, die anderen beiden Werte sind verpflichtend!
Dass die öffentlichen Grünflächen wie Wegränder, Gewässerrandstreifen (neuerdings auch in Bayern 5 m ohne acker- oder gartenbauliche Nutzung nach Art. 16 (1) BayNatSchG) oder Streuobstwiesen dringend gebraucht werden, um dieses Ziel zu erreichen, ist jedem Verantwortlichen klar und steht auch so im "Versöhnungsgesetz" (Art. 19 (2) BayNatSchG).
NL-Stellenmarkt
Ausbau der Beratungskapazitäten
Um das ambitionierte Ziel des Biotopverbundsystems zu erreichen, braucht man Berater. Welchen Vorwurf will man einem Bauhofmitarbeiter machen, der seit Jahren die Wegränder kurz mulcht, damit die Flur "sauber" ist? Das war lange gängiger Standard und ist nicht von heute auf morgen aus den Köpfen zu bekommen.
Deshalb werden in der Naturschutzverwaltung "Biodiversitätsberater" eingestellt (Art. 5d BayNatSchG), es sollen 50 in Bayern werden, 42 in den Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und acht Koordinierungsstellen an den Bezirksregierungen. Diese kümmern sich um hochwertige Biotopflächen vor allem in Schutzgebieten und deren Verbund.
Auch im Verwaltungsbereich Ländliche Entwicklung wurden die Kapazitäten ausgebaut, um der biologischen Vielfalt und dem Biotopverbund mehr Augenmerk im Rahmen der klassischen Verfahren wie auch neuer Formate (bspw. Land.belebt - Biologische Vielfalt im Ländlichen Raum) geben zu können. Auf www.infoportal-land.de sind zahlreiche Umsetzungsbeispiele einsehbar.
Darüber hinaus werden 50 unbefristete Stellen für "Wildlebensraumberater" in der Landwirtschaftsverwaltung geschaffen (bisher acht befristete Stellen), die für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in der Kulturlandschaft zuständig sind, und dies nicht nur auf landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch auf kommunalen und privaten.
Künstliche Beleuchtung
Dass künstliche Beleuchtung den Tod vieler Insekten bedeutet, hat die Initiatoren des Volksbegehrens dazu bewogen, dazu in Art.11a einen Passus ins Bayerische Naturschutzgesetz zu formulieren. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna geprüft und der Artenschutz berücksichtigt werden. Das Versöhnungsgesetz konkretisiert das durch die Einführung des Verbots, nach 23.00 Uhr bis zur Morgendämmerung Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten und durch das Verbot lichtemittierender Werbeanlagen im Außenbereich (Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz).
Klimaneutrale Verwaltung, vorbildliche Begrünung
Art. 11c BayNatSchG betont die Vorbildfunktion der Behörden und Einrichtungen des Freistaates Bayern durch Maßnahmen auf allen Ebenen und formuliert das Ziel der Klimaneutralität bis 2030. Das Versöhnungsgesetz fordert darüber hinaus eine vorbildliche Begrünung für alle Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern und ihren zugehörigen Freiflächen (Art. 7b (2) Bayerische Bauordnung). Den Städten und Gemeinden wird jeweils empfohlen, ähnlich zu verfahren, um klimatische Verbesserungen vor allem in zur Überhitzung neigenden stark versiegelten Ortskernen zu realisieren.
Verbot von Pestiziden
Ein vorbildliches Verhalten wird nun auch in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorausgesetzt. Fordert das Volksbegehren noch das Verbot des Einsatzes von Pestiziden in allen gesetzlich geschützten Biotopen, wozu nun auch Streuobstbestände unter bestimmten Voraussetzungen gehören, erweitert das Versöhnungsgesetz den Anwendungsbereich und verbietet Totalherbizide auf vom Freistaat Bayern bewirtschafteten Flächen (Ausnahme: Forschung und Lehre).
Alleenschutz, Streuobstbestände
Ist das Verbot der Beseitigung, Beschädigung oder wesentlichen Beeinträchtigung von Alleen, das nun auch in Bayern gilt, noch relativ unumstritten gewesen, entzündete sich um die Aufnahme der extensiv genutzten Streuobstbestände in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope nach Art. 23 BayNatSchG eine heftige Auseinandersetzung. Die Bilder protestierender Obstbauern zum Beispiel im Landkreis Forchheim, die ihre Streuobstbäume, vor allem Kirschen, umsägten, weil mit der Einstufung als geschütztes Biotop das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln gegen die Kirschfruchtfliege und ein erheblicher Eingriff in Eigentumsrechte im Raum stand (Art 23 a), gingen durch die Medien.
Als Ergebnis hat sich die Bayerische Staatsregierung eine Verordnungsermächtigung in das Versöhnungsgesetz formuliert, um fachlich festlegen zu können, was ein Streuobstbestand ist, der in die Kategorie geschütztes Biotop fällt (ebenso für das arten- und strukturreiche Dauergrünland, das mit dem Volksbegehren auch zum geschützten Biotop wurde).
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags in Bayern
Geschützes Biotop Streuobst
Die oben genannte Verordnung vom 04.02.2020 definiert Streuobst folgendermaßen: mindestens 180 cm Stammhöhe bei 75 Prozent des Bestandes, Mindestabstand 10 m, maximal 100 Bäume pro Hektar, überwiegend mehr als 50 cm Stammumfang. Konsequenz: fast keine Streuobstwierse erfüllt alle Kriterien! Vor allem die Stammhöhe ist das Problem, denn die naturschutzfachlich wertvollsten Streuobstbäume wurden weit vor der Einführung der Definition Hochstamm = 180 cm Stammhöhe (im Jahr 1986) gepflanzt! Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der BUND Bayern haben dagegen Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Streuobstwiesen als Kulturbiotop sind auf regelmäßige Pflege angewiesen, um langfristig ihre Funktion als einer der wertvollsten Lebensräume für Tiere erfüllen zu können. Damit die Bäume von den Eigentümern geschnitten werden, ist ein Mindestmaß an Wirtschaftlichkeit erforderlich. Naturschutzauflagen dürfen nicht so weit führen, dass das Nutzungsinteresse erlahmt. Ein Mehraufwand oder Minderertrag im Naturschutzinteresse muss deshalb auch mit ausreichend ausgestatteten Förderprogrammen abgefedert werden.
Blühpakt Bayern
Der bereits im Juni 2018 geschlossene "Blühpakt Bayern" ist eine Aktion des bayerischen Umweltministeriums (s. www.bluehpakt.bayern.de). Es geht darum, in Kooperation mit Betrieben, Kommunen, Bürgern und Bauern den Insekten verloren gegangene Lebensräume zurückzugeben.
Mit der Initiative "natürlich Bayern" sollen in Kooperation mit den Landschaftspflegeverbänden in fünf Jahren (2019 bis 2023) in Kommunen für 3 Millionen Euro insektenfreundliche Maßnahmen umgesetzt werden. Das Dachprojekt wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) durchgeführt und ist vor allem für die Medienarbeit zuständig. Hinzu kommen 30 Einzelprojekte der Landschaftspflegeverbände, verteilt in Bayern mit unterschiedlichen Schwerpunkten; die ersten 20 sind auf www.natuerlichbayern.de beschrieben.
2019 wurde der Wettbewerb "Blühender Betrieb" gestartet; dabei sollen bayerische Unternehmen zu mehr Blütenvielfalt auf dem Betriebsgelände motiviert werden. Dafür müssen 20 Prozent des Betriebsgeländes naturnah gestaltet sein, kein chemischer Pflanzenschutz, kein Torfeinsatz und es müssen ungemähte Bereiche über den Winter stehen bleiben. Für 70 Betriebe wird hierzu eine Erstberatung (2 bis 3 Stunden) angeboten. Die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) hat zur Unterstützung der Kampagne die Broschüre "Naturnahe Gestaltung von Firmenflächen - Worin liegt der Mehrwert für Natur und Wirtschaft?" herausgegeben (ANL 2018). In der ersten Runde 2019 wurden 49 Betriebe ausgezeichnet, darunter auch einzelne Behörden und Ämter, was Vorbildcharakter hat. 2020 kamen weitere acht Betriebe hinzu.
Der nächste Schritt war 2020 die "Blühpakt-Allianz" von Verbänden, Organisationen und Interessensgemeinschaften und dem Freistaat Bayern mit dem Ziel, den Artenreichtum heimischer Insekten wiederherzustellen. Erster Partner ist der Bayerische Golfverband, der auf seinen Anlagen vielfältige Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität hat. Im Oktober 2020 folgte der Landesverband Bayerischer Imker; Gespräche mit der katholischen und evangelischen Kirche laufen.
Straßennebenflächen als Teil des Biotoprverbunds
Auch die Straßenverwaltung in Bayern verfügt über eine große Anzahl hochwertiger und potenziell hochwertiger artenreicher Flächen, die nicht den Status einer Ausgleichsfläche haben. Diesen Schatz in kurzer Zeit zu heben, war Aufgabe aller staatlichen Bauämter, Abteilung Straßenbau, indem Auswahlflächen aus allen Landkreisen gesammelt wurden (Ziel: 0,1 ha/Straßenkilometer) und nun mit passgenauen Pflege- und Entwicklungsplänen ausgestattet werden; die Pflege wird vergeben an qualifizierte GaLaBau-Unternehmen, Maschinenringe oder Landschaftspflegeverbände.
Die 68 Straßenmeistereien selbst mit ihren ca. 2000 Straßenwärtern werden stärker fortgebildet, um das bekannte Prinzip des abschnittsweisen Mähens ab 2021 flächendeckend umzusetzen. Es bleibt jedoch erst einmal bei dem sehr breiten Aufgabengebiet der Straßenmeister ohne Zuordnung von Spezialaufgaben wie zum Beispiel Grünflächenmanagement. Da die Mitarbeiter überwiegend allein im Einsatz an den Strecken sind, bleibt zu hoffen, dass Zeit bleibt für den erforderlichen Fokus auf der Vegetation. Zehm et al. (2020) stellen auf der Basis erster Praxistests dazu fest: "(…) diese alternierende Pflege (…) ist mit der bestehenden Geräte- und Personalausstattung bislang nicht umsetzbar".
Die vor Kurzem erschienene Veröffentlichung "Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen in Bayern" (das sind immerhin 20.000 km) soll Vorbildwirkung entfalten für die Kommunen in ihrem Umgang mit Straßenbegleitgrün und die vorhandenen Qualifizierungsansätze für die "Eh-da-Flächen" stärken.
Öffentliche Gebäude: begrünt und belebt
In Kürze erscheint der "Werkzeugkasten Artenvielfalt: Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Biodiversität und Klimawirksamkeit von Gebäuden und der Außenanlagen", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, der auch Handlungsempfehlungen zur Klimawirksamkeit von Gebäuden und ihren Außenanlagen enthält.
Die rund 11.000 Gebäude in staatlichem Eigentum sind "angemessen" zu begrünen oder zu bepflanzen, die Entscheidungswege zum Umfang der Begrünung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Pflicht gilt sowohl für Neubauten und deren Außenanlagen als auch bei Änderungen von Bestandsgebäuden.
Der "Wildlebensraumberater" für das öffentliche Grün
In der Erkenntnis, dass es gerade auf die öffentlichen Grünflächen ankommt, wenn nach ein paar Jahren dem Bürger Erfolge vorzuweisen sein werden, wurde an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) die Stelle eines "Wildlebensraumberaters Landschaftsbau und Gartenbau, Schwerpunkt öffentliches Grün" geschaffen. Sie ist im Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau, Arbeitsbereich Natur und Landschaft (ISL 2) angesiedelt. Den Begriff "Wildlebensraumberater" hat die LWG schon bei einem Umsetzungsprojekt 2002/2003 verwendet, bei dem es darum ging, in strukturarmen ackerbaulich geprägten Feldfluren vor allem mittels Blühmischungen Lebensräume für verschiedene Wildtierarten zu schaffen. Die Beratung der Bauern wird auch weiterhin die Hauptaufgabe der Wildlebensraumberater (WLB) an den Landwirtschaftsämtern sein.
Anders der WLB für das öffentliche Grün; seine Ansprechpartner sind vor allem Kommunen, Vertreter von Behörden, aber auch Privatpersonen. Seine Hauptaufgabe ist es, kurz gesagt, für mehr Biodiversität im öffentlichen Grün zu sorgen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, den gesetzlichen Auftrag der Herstellung eines Biotopverbundsystems zu erfüllen. Da er in Veitshöchheim sitzt und für ganz Bayern zuständig ist, funktioniert das nicht über Vor-Ort-Beratung; das ist weiterhin die Aufgabe der WLB und der Biodiversitätsberater in den Landkreisen. Stattdessen sind Leitlinien zu erstellen und auf verschiedenen Wegen zu publizieren sowie Multiplikatoren-Schulungen durchzuführen. Einen Überblick über die Aufgaben gibt Tabelle 1.
Jonas Renk hat am 01.10.2020 an der LWG dieses vielseitige Aufgabengebiet übernommen. Ein erstes Modellgebiet wird derzeit zusammen mit der Wildlebensraumberaterin Weinbau, Dr. Beate Wende, unter die Biodiversitäts-Lupe genommen, um einen starken Verbundeffekt zwischen Siedlungsgrün und Weinbergen zu erzielen. Bereits im Rahmen seines Masterstudiums an der Technischen Universität München/Weihenstephan hat Jonas Renk am Forschungsprojekt "Urbane Grüne Infrastruktur" des Bundesamtes für Naturschutz mitgewirkt und dazu seine Masterarbeit verfasst (s. BfN 2017); weitere Publikationen mit Beispielen aus der Stadt Würzburg folgten (Renk 2019 und 2020).
Schulungskonzepte für Bauhofmitarbeiter
Das Umweltministerium hat die ANL im Oktober 2019 mit der Erarbeitung von Schulungsunterlagen für Bauhofmitarbeiter beauftragt. Das beinhaltet ein Praxishandbuch als Ringordner und vier Lehrfilme. Bis Februar 2021 soll das Schulungskonzept umsetzungsreif vorliegen. In drei Regionalveranstaltungen sollen Multiplikatoren geschult werden, wobei vor allem auf die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege gesetzt wird, die zum Teil bisher schon Bauhofmitarbeiter in ihrem Landkreis fortgebildet haben. Die LWG wirkt an Erarbeitung des Schulungskonzeptes mit.
Die größten Herausforderungen
Bei der Anlage der inzwischen allseits bekannten Blühflächen ist weiterhin die fachgerechte Bodenvorbereitung der Schlüssel zum Erfolg. Auch Wildpflanzen können nicht einfach in eine dichte Rasennarbe oder auf "verunkrautete" Flächen gesät werden, wie manche glauben. Genügend Planungsvorlauf von mindestens einer Vegetationsperiode sind wichtig, um ein hochwertiges Saatbett herzustellen. Das Ablegen des Blumen-Saatguts an der Oberfläche erfordert ebenfalls ein bedachtes Vorgehen. Hauruck-Aktionen verschlingen unnötiges Geld im Zuge aufwändiger Nachbesserungsarbeiten.
Im Bereich Grünflächenpflege fehlen noch immer Antworten auf den sinnvollen Umgang mit Mahdgut, welches beim Verzicht auf Mulchschnitt in großen Mengen anfällt. Dazu fehlt zum Beispiel im neu erschienenen Handbuch "Insektenreiche Lebensräume im öffentlichen Grün" (DVL 2020) jegliche Aussage. Der gestiegene Müll-Anteil im Straßenbegleitgrün beschäftigt vor allem die überörtliche Straßenverwaltung; hier muss noch einmal intensiv nach technischen und organisatorischen Lösungen gesucht werden, um die begonnene Optimierung langfristig überhaupt durchzuhalten.
Der Frage, ob die Verwertung in der Biogasanlage eine sinnvolle Alternative zur Kompostierung ist, wurde bereits in dem von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) 2011-2014 geförderten Projekt "Mehr Landschaftspflegematerial in bestehende Biogasanlagen - Multiplikation von praxiserprobten Lösungsansätzen zur energetischen Verwertung ungenutzter Potenziale aus der Landschaftspflege" (DVL 2014) nachgegangen. Die damalige Einschätzung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit gilt es aus heutiger Sicht mit deutlich veränderten Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Hier besteht noch Forschungsbedarf.
Die Abkehr vom früher weit verbreiteten Mulchschnitt hin zum Einsatz von schonenderen Schneidwerken mit ca. 10 cm Schnitthöhe bedeutet für die Straßenmeistereien und Bauhöfe auch einen radikalen Umbau des Maschinenparks. Geeignete Lösungen sind bei den Maschinenherstellern erst in Ansätzen vorhanden und müssen entwickelt werden, wie auch Zehm et al. 2020 feststellen. Im Sommer 2021 steht deshalb für den Wildlebensraumberater öffentliches Grün die Organisation von Maschinenvorführungen in den Regionen im Fokus.
Fazit
Mit den einzelnen Aktionsprogrammen wird in der Summe viel bewegt, dennoch erweist sich das Thema Artenvielfalt als Handlungsfeld mit höchsten Anforderungen an eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit. Nachdem nun auch die für Gartenbau und GaLaBau zuständige Landwirtschaftsverwaltung ihre Aktivitäten verstärkt und verstetigt, steigt die Taktzahl der Beratungen vor Ort in den Kommunen. Für die kommunale Selbstverwaltung bedeutet das, noch stärker auf eine Koordination der Vielzahl der Akteure hinzuwirken, damit das oben genannte Ziel von 10 Prozent Biotopverbundflächenanteil innerhalb der nächsten drei Jahre erreicht werden kann. Die Vernetzung von berufsmäßigen wie auch freiwilligen Akteuren ist dabei genauso wichtig, wie die Vernetzung von noch so klein erscheinenden Trittsteinen.
Hilfestellung für ein optimiertes Satzungsrecht ist in einigen bundesweiten Handreichungen zu finden, wie zum Beispiel im gerade erschienenen Leitfaden "Insektenschutz in der Kommune" (DStGB u. BfN 2020). Seltener ist der Hinweis, dass jede Kommune ihre landwirtschaftlichen Pächter einbeziehen und zu mehr biodiversitätsfördernden Maßnahmen entlang der benachbarten öffentlichen Grün- sowie Acker- und Grünlandflächen motivieren sollte. Solange jedoch die biologische Vielfalt in der Bauleitplanung als Belang des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (nur) in der Abwägung zu berücksichtigen ist, kann nicht von einer sicheren Integration in das Planungsrecht die Rede sein.
Alle Beteiligten sind gefordert, die bisherigen Anforderungen aus dem Naturschutzrecht, insbesondere dem Artenschutzrecht, mit den populär gewordenen Maßnahmen wie Blühflächen und Insektenhotels zu einem gemeinsamen Sinnzusammenhang zu verknüpfen.
Für die Garten- und Landschaftsbaubetriebe bedeutet das aber auch neue Marktchancen im Bereich Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Grünflächen, nicht nur im Straßenbegleitgrün, sondern auf allen kommunalen wie privaten Grünflächen. Nicht umsonst haben der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Bayern und Baden- Württemberg 2020 den modularen Lehrgang "Biodiversität im Garten- und Landschaftsbau" gestartet. Auch die Technikerklasse Garten- und Landschaftsbau 2019/2020 aus Veitshöchheim hat sich im Rahmen eines umfangreichen Projektes in Zusammenarbeit mit dem VGL Bayern mit der Thematik Biodiversität und GaLaBau beschäftigt (Slogan: "Biodiversität - Echstrem wichtig"). Ein Ergebnis ist das Merkblatt "Vielfalt auf kleinstem Raum - Lebensräume im Garten gestalten und erhalten". Siehe dazu www.lwg.bayern.de/landespflege/gartendokumente/merkblaetter/250785.
Literatur
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL, 2018): Naturnahe Gestaltung von Firmenflächen - Worin liegt der Mehrwert für Natur und Wirtschaft? Broschüre, 24 S. www.umweltpakt.bayern.de/natur/aktuelles/3100/leitfaden-naturnahe-gestaltung-firmenflaechen-worin-liegt-mehrwert-natur-wirtschaft.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr (BayStMB in Vorbereitung): Werkzeugkasten Artenvielfalt - Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Biodiversität und Klimawirksamkeit von Gebäuden und der Außenanlagen.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr (BayStMB 2020): Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen in Bayern. Broschüre, 50 S. www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/strasse/betriebsundwinterdienst/oekologische_aufwertung.pdf
Bundesamt für Naturschutz (BfN 2017): Urbane Grüne Infrastruktur - Grundlage für attraktive und zukunftsfähige Städte; Hinweise für die kommunale Praxis. Broschüre, 32 S. www.bfn.de/fileadmin/BfN/planung/siedlung/Dokument...
Deutsche Städte- und Gemeindebund und Bundesamt für Naturschutz (DStGB u. BfN 2020): Insektenschutz in der Kommune. Dokumentation Nr. 155, 44 S. www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2020/Insekte...
Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL 2014): Mehr Landschaftspflegematerial in bestehende Biogasanlagen - Multiplikation von praxiserprobten Lösungsansätzen zur energetischen Verwertung ungenutzter Potenziale aus der Landschaftspflege". Schlussbericht Projekt FKZ 22001811 www.fnr.de/index.php?id=11150&fkz=22001811
Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL 2020): Insektenreiche Lebensräume im öffentlichen Grün - Handbuch für Kommunen zur insektenfreundlichen Neuanlage und Pflege öffentlicher Grünflächen. Broschüre, 28 S. www.natuerlichbayern.de/fileadmin/user_upload/Publ...
Hallmann CA, Sorg M, Jongejans E, Siepel H, Hofland N, Schwan H, et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809. doi.org/10.1371/journal.pone.0185809
Renk, J. (2019): Grüne Infrastruktur - Umsetzungsstrategien für die kommunale Planungspraxis. Naturschutz und Landschaftsplanung 2/2019, S. 62-65.
Renk, J. (2020): Förderung der biologischen Vielfalt - Städtische Grünflächen in ihrer Bedeutung für die Biodiversität unterschätzt. Stadt und Grün 1/2020, S. 17-22.
Zehm, A., Muhr, S., Wenzel, M., Nagel, P-B. (2020): Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitgrün - eine Chance, nicht nur für den Biotopverbund.
ANLiegen Natur 42(2), 2020, S. 41-46, Laufen; www.anl.bayern.de/publikationen
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