Nach seiner Wahl auf der Jahrestagung in Kiel
GALK-Präsident Dittmar verlangt Förderprogramm und Bauplanungsrecht für das Stadtgrün
Neuer Präsident der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) ist der Leipziger Grünflächenamtsleiter Rüdiger Dittmar. Er wurde auf der Jahrestagung des Verbandes in Kiel einstimmig gewählt und folgt auf Wolfsburgs Stadtgrün-Chef Götz Stehr. Im Interview mit der Neuen Landschaft plädiert Dittmar für ein eigenständiges Förderprogramm für das Stadtgrün sowie eine Verankerung der grünen Infrastruktur im Bauplanungsrecht. Die Fragen stellten Christian Münter und Mechthild Klett.
Zur Umsetzung des Weißbuchs Stadtgrün wurden vom Bund Vorschläge unterbreitet, wie das Stadtgrün weiter gestärkt werden kann. Im Vordergrund stehen dabei wissenschaftliche Auswertung zur Rolle des Grüns in der Pandemie oder zu umfeldnahen Grünflächen. Was halten Sie davon?
Die Vorschläge sind gut. Die Bedeutung des Stadtgrüns zu validieren sowie durch Forschung die Kenntnisbasis zu stärken, ist sicherlich von großer Bedeutung. Nur so kann das Wissen um und das Bewusstsein für die Funktionen des Stadtgrüns weiterentwickelt werden. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass es derzeit nicht an Vorschlägen zur Verbesserung des Kenntnisstandes mangelt, sondern an der Umsetzung. Es nützt uns für eine nachhaltige Stadtentwicklung nicht, grüne Broschüren zu drucken und weiter grauen Beton zu bauen. Die Pandemie hat in meinen Augen lediglich wie unter einem Brennglas deutlich gemacht, wem unserer Stadtgrün dient und für wen es von besonderer Bedeutung ist.
In dichten Quartieren, wo grüne Hinterhöfe in der Regel fehlen oder als Stellplatzflächen genutzt werden oder in der Zeilenbebauung und in der Großwohnsiedlung, wo das Wohnumfeld höchstens von Abstandsgrün geprägt ist: Hier braucht es sowohl den kleinen Quartierspark oder den grünen Stadtplatz um die Ecke als auch den großen Stadtpark in der Nähe. Davon bedarf es um so mehr und um so größere Flächen, je beengter die Wohnungsverhältnisse und geringer die Einkommen sind. Darüber hinaus benötigen wir mehr grüne Wege durch die Stadt, um Grünflächen und Parks mit einer vielfältigen, zur Erholung nutzbaren Landschaft zu verbinden.
Sehen Sie die Rolle des Stadtgrüns in der Pandemie gestärkt?
Unsere Themen und Nutzungsansprüche im Stadtgrün sind vielfältig. Gesundheit und Umweltgerechtigkeit, also die direkt auf den Menschen wirkenden Einflüsse des Stadtgrüns, sind von besonderer Bedeutung und müssen wieder in den gesellschaftlichen Fokus gerückt werden. Allerdings sind die positiven Wirkungen des Stadtgrüns spätestens seit der Volksparkbewegung zur Jahrhundertwende bekannt. Dass wir diese jetzt neu entdecken, sagt viel darüber aus, wo wir heute stehen.
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Ist das auch ein Grund, wieso heute der Begriff der grünen Infrastruktur auch von der GALK verstärkt für das Stadtgrün genutzt wird?
Mit dem Begriff der grünen Infrastruktur und erweitert um die grün-blaue Infrastruktur, haben wir eine gute Beschreibung gefunden, das Stadtgrün wieder als festen und regelmäßigen Bestandteil in unseren Städten zu verankern. Die grüne Infrastruktur ist in unseren Städten genauso unverzichtbar wie alle anderen Infrastrukturen. Dieses Verständnis der grünen Infrastruktur muss nicht nur wieder in der Stadtentwicklung fest verankert, sondern auch im Baugesetzbuch als gleichrangiger Bestandteil aufgenommen werden. Es ist unverzichtbar, dass das wichtigste Gesetz zum Bauplanungsrecht die grüne Infrastruktur künftig als wichtigen und mindestens gleichrangigen Belang anerkennt, regelmäßig deren Wert benennt und deren Einfluss auf die Struktur, Gestalt und Entwicklung unserer Städte sichert. Dafür bedarf es nicht nur einer klaren Positionierung der grünen Infrastruktur im allgemeinen Städtebaurecht, sondern auch eine Überprüfung und Anpassung der städtebaulichen Instrumente zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur.
Auch eine neue Wohnraumoffensive kann nur gelingen, wenn bezahlbares Wohnen und Bauen lebenswerte Städte fördert. Geht die Wohnraumoffensive auf Kosten der Lebens- und Umweltqualität in unseren Städten, verlieren alle, sowohl neue als auch bisherige Bewohner.
Der Bund will bis 2024 für rund 250 Projekte bis zu 300 Millionen Euro für Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen zur Verfügung zu stellen. Wird das reichen?
Die Zeit drängt und deswegen halte ich die Frage nach grundlegenderen Änderungen für berechtigt. So ist für mich die Frage von Bedeutung, ob es unter diesen Umständen genügt, die Forderung darauf zu beschränken, künftig im Bauplanungsrecht die grüne Infrastruktur als gleichrangigen Belang anzuerkennen und zu verankern. Aus meiner Sicht gewinnt die These, unter dem Eindruck der Klimakrise die Stadt vom Freiraum her zu denken, eine noch größere Bedeutung. Daher die Frage, ob wir der grünen Infrastruktur im Baugesetzbuch nicht sogar einen Vorrang einräumen müssen.
. . . und der Beitrag der 250 Projekte?
Dabei können 250 Förderprojekte gute Beispiele geben. Ich bin überzeugt, wir müssen allerdings auch ganz deutlich aussprechen, das reicht bei weitem nicht. Es bedarf eines wirklichen Paradigmenwechsels und den bekommen wir nicht über Förderprojekte, sondern über eine grundsätzliche Änderung im Bauplanungsrecht. Die Novellierung des Baugesetzbuches unter dem Aspekt der grünen Infrastruktur ist daher überfällig und für ein kurzfristig und vor allem bundesweit zielgerichtetes Handeln unverzichtbar.
Eine gute finanzielle Ausstattung ist wichtig und auch daran mangelt es. Bis heute fehlt ein eigenständiges Förderprogramm für die grün-blaue Infrastruktur in unseren Städten. Dass dies beispielsweise für den kommunalen Straßenbau seit Jahrzehnten selbstverständlich ist und unser 2019 in einer gemeinsamen Resolution der grünen Verbände gefordertes, eigenständiges Förderprogramm bisher kein Gehör gefunden hat, ist nicht nachvollziehbar. Diese Forderung richtet sich also auch klar an die neue Bundesregierung.
Die grünen Verbände haben erheblich dazu beigetragen, das Weißbuch Stadtgrün vor fünf Jahren zu veröffentlichen. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, den Prozess fortzuführen. Was kann die GALK tun, damit wir uns einer umfassenden Förderung von Stadtgrün auch wirklich nähern?
Das Weißbuch Stadtgrün war eine bedeutende Initiative des Umwelt- und Bauministeriums unter der früheren Bundesministerin Barbara Hendricks sowie ihrer engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen es gelang, die Verbände aktiv und gestaltend in den Prozess einzubeziehen. Dass die neue Bundesregierung diesen Prozess fortführt, zeigen der im April stattgefundene 3. Bundeskongress Stadtgrün und das kürzlich mit den Verbänden durchgeführte Dialogforum.
Jetzt geht es darum, diesen Prozess auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen aktiv zu gestalten. Die neue Wohnraumoffensive kann nur gelingen, wenn sie nicht zu Lasten der Lebens- und Umweltqualität in unseren Städten geht und deutlich wird, dass im Sinne der doppelten Innenentwicklung Wohnraum- und Freiraumentwicklung Hand in Hand gehen. Die GALK kann hier wichtige Impulse setzen. Wir stehen in den Städten für eine klare Gemeinwohlorientierung und unser Produkt "grüne Infrastruktur" steht für die nachhaltige, soziale und integrative Entwicklung unserer Städte. Wir beweisen jeden Tag, dass wir in der Lage sind, Nutzungs- und Interessenkonflikte zu verhandeln.
Alle Kolleginnen und Kollegen der GALK, die in wachsenden Städten an verantwortlicher Stelle an der Stadtentwicklung mitwirken, wissen, wie mit dem knappen Gut Fläche in unseren Städten umzugehen ist und zeigen sehr praxisnah und lösungsorientiert auf, wie eine doppelte Innenentwicklung gelingen kann. Ich bin mir sicher, dass das neue Bauministerium auf diese Expertise nicht verzichten möchte. Die Vertreterinnen und Vertreter der GALK werden jedenfalls auf allen Ebenen ihre aktive Mitwirkung anbieten. Dies gilt auch in unserer aktiven Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag.
Es ist allerdings auch klar, um die doppelte Innenentwicklung unter den Anforderungen der neuen Wohnraumoffensive positiv gestalten zu können, braucht es verbesserte Rahmenbedingen für die grüne Infrastruktur. Dazu gehört ein eigenständiges Förderprogramm für die grüne Infrastruktur sowie die angesprochene gesetzliche Verankerung der grünen Infrastruktur im Bauplanungsrecht.
Ich bin mir sicher, dass niemand ein Interesse daran hat, bezahlbaren Wohnraum auf Kosten der Lebens- und Umweltqualität in unseren Städten zu schaffen. Wenn das gelingen soll, braucht es dazu auch uns als GALK. Als Vertreterinnen und Vertreter der grün-blauen Infrastruktur in unseren Städten, wollen wir dazu unseren Beitrag leisten.