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Arbeitsschutz: Flächendeckende 3-G-Regelung wird abgeschafft

Trotz gestiegener Infektionszahlen wird die flächendeckende 3-G-Regelung, nach der Beschäftigte entweder Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen, um Arbeiten zu dürfen, abgeschafft. Nach der vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden die Vorkehrungen gegen eine Ansteckung mit COVID-19 gelockert. Die Verantwortung für Basisschutzmaßnahmen wechselt vom Staat zu den Unternehmern. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 25. Mai dieses Jahres.

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Corona Arbeitsschutzverordnung Ausbildung und Beruf
BDA-Präsident Rainer Dulger begrüßt die Novellierung der Arbeitsschutz-Verordnung. Foto: BDA/Michael Hübner
Corona Arbeitsschutzverordnung Ausbildung und Beruf
DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel warnt, Arbeitsschutz zur Privatsache zu machen. Foto: DGB/Joanna Kosowska

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz in einem rHygienekonzept festlegen. Es soll auch während der Pausen gelten. Dabei sind "das regionale Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren" zu beachten.

Konkret soll der Arbeitgeber prüfen, ob den Mitarbeitern wöchentlich kostenfrei einen Test durch In-vitro-Diagnostika angeboten werden soll. Prüfen soll er auch, ob eine "Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen" notwendig ist. Auch ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in der eigenen Wohnung ausführen können, muss er überlegen. Außerdem soll er über die Bereitstellung medizinischer Schutzmasken, FFP2- oder N95-Atemschutzmasken entscheiden.

Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Flexibilisierung für die Betriebe. Die Flexibilisierungen seien die gebotene Reaktion auf betriebliche Schutzkonzepte und die hohe Impfquote der Beschäftigten. Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit werde die Wirtschaft "weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten", kündigte er gegenüber der "Tagesschau" an.

Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands jedoch warnte, Arbeitsschutz dürfe nach dem 20. März keinesfalls zu einer Privatsache der Beschäftigten werden. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Mitarbeitende müssten geschützt werden, etwa durch das Tragen von Masken oder regelmäßige Tests. Zudem sollte möglichst weiter auf Homeoffice gesetzt werden. cm/BMAS/DGB

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