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Berlin schließt Förderlücke für kleine Betriebe
Berliner Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können seit Mitte Mai bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Corona-Zuschüsse beantragen. Berlins Landesregierung schließt mit dem Soforthilfeprogramm V eine Förderlücke bei kleinen Betrieben.
Die ersten Auszahlungen wurden von der Investitionsbank Berlin bereits Ende Mai vorgenommen. Das im März gestartete Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes zur Sicherung der Existenz kleiner Unternehmen ist auf eine Obergrenze von zehn Beschäftigten beschränkt, Nur wer diese Voraussetzung erfüllt, erhält auf Antrag einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten schauen dagegen in die Röhre. Viele erfüllen außerdem nicht die Voraussetzungen des KfW-Schnellkredits 2020 oder der Kredit reicht für sie nicht aus.
In Berlin besteht nun die Möglichkeit, zum beantragten KfW-Schnellkredit einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent zu bekommen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt wird. Wenn der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder wenn er belegbar nicht ausreicht, zahlt die Landesregierung alternativ zum Tilgungszuschuss ein Zuschuss. Die Höhe der Soforthilfe beträgt in der Regel bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden. Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 Euro wird jedoch eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt. Anträge nimmt die Investitionsbank Berlin ab dem 18. Mai entgegen. cm