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Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern verbietet Schottergärten
Seit Mitte Mai dürfen in Kaiserslautern keine Schottergärten mehr angelegt werden. Das regelt eine neue Grün- und Freiflächensatzung der Industrie- und Universitätsstadt im Süden von Rheinland-Pfalz. Die neue Bestimmung gilt sowohl für private als auch für öffentliche Auftraggeber. Bestandsflächen sind davon jedoch nicht betroffen.
Befestigte Flächen sind nach der Satzung auf ein Mindestmaß zu beschränken und möglichst mit wasserdurchlässigen, hellen Belägen zu versehen. Zufahrten und Stellplätze sollen bevorzugt mit begrünten Belägen versehen werden. Zum Anteil begrünter Flächen auf Grundstücken gibt es konkrete Vorgaben. In Wohngebieten sind mindestens 40 Prozent des Grundstücks gärtnerisch zu gestalten, in Gewerbe- und Industriegebieten mindestens 20 Prozent. Auch der Anteil von Bäumen und Sträuchern wird geregelt.
Kaiserlautern folgt damit den Städten Speyer, Neustadt, Frankenthal, Landau und Ludwigshafen, die in Rheinland-Pfalz ähnliche Regelungen bereits durchgesetzt haben. "Wichtig war uns, mit dieser Satzung die Durchgrünung im Stadtgebiet zu fördern und der Errichtung weiterer Schottergärten einen Riegel vorzuschieben", erläuterte der Kaiserslauterner Beigeordnete Peter Kiefer. "Damit haben wir einen wesentlichen Schritt im Sinne unserer Bemühungen zum Klimaschutz und zur Klimaanapassung unternommen. cm