Sport- und Spielflächen auf dem Dach

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Neben dem Flächenverbrauch durch Städtewachstum zwingen uns Klimawandel, Artenschwund und auch Bevölkerungsentwicklung zum Umdenken und Handeln. Immer mehr Menschen drängen in die Städte, die Forderungen nach mehr und bezahlbaren Wohnraum werden lauter, doch woher nehmen? Weitere Naturflächen überbauen? Nachverdichten? Wo bleiben dabei die lebenswichtigen Grünflächen?
Dachgärten Dachbegrünung
Begrünte Dächer, insbesondere nutzbare Dachgärten, liegen im Trend. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Die urbanen Hitzeeffekte werden durch die Sonne, dunkle Gebäude und Straßen, versiegelten Oberflächen und dem schnell abfließenden Regenwasser verursacht. Ohne Pflanzen fehlen Evapotranspiration und damit verbunden die Verdunstungskühlung. Die Temperatur in Städten ist 1 bis 3 °C höher als im Umland. Die Menschen brauchen Grünflächen schnell erreichbar in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Leben, zur Regeneration, zur Erholungen, zu Sport und Spiel.

Zudem machen Grünflächen Wohnquartiere lebenswerter und attraktiver. Noch mehr und noch dichter bauen heißt nach Lösungen zu schauen, die dennoch ausreichend Grünflächen für Mensch und Tieren schaffen. Hierfür bieten sich aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse in der Stadt vorrangig Dachbegrünungen an - und diese im Ideal fall noch begeh- und nutzbar.

Intensiven Dachbegrünungen mit verschiedenen Nutzungsformen

Intensivbegrünungen werden in der Regel aus eigener Überzeugung zur erweiterten Nutzung des Grundstücks umgesetzt und nicht aufgrund von Bauauflagen. Intensiv begrünte Dächer findet man in allen denkbaren Lebensbereichen - vom eigenen Dachgarten im privaten Wohnungsbau, über Gemeinschaftsdachgärten im Mehrgeschosswohnungsbau, nutzbare Dachterrassen von Unternehmen bis zu öffentlich zugänglichen Dachbegrünungen bei Shoppingcentern, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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Der Bauplatz ist schon bezahlt und eine "Zweit-Nutzung" auf dem Dach bietet sich ohne weitere Grundstückskosten an. Wenn in der Planung alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden, kann auf dem Dach ein nutzbarer Dachgarten entstehen, der alles vorweisen kann, was ebenerdig auch möglich ist: Stauden und Gehölze, Rasen, Sandkästen, Spieleinrichtungen. Und wenn es sportlich werden soll, sind auch Swimmingpool, Lauf- und Sprintbahnen, Fußball- und Basketballfelder möglich.

Wer also etwas für seine Gesundheit tun möchte und Bewegung auch in einer Großstadt sucht, muss nicht weit ins Umland fahren, sondern geht ein paar Stockwerke hoch auf das Dach und tobt sich dort aus. Und die Kosten für eine genutzte Dachbegrünung mit Sport- und Spieleinrichtungen liegen in Ballungszentren meist deutlich niedriger als der Bauplatz, den man dafür hätte nebenan erstehen müssen, wenn weitere Nutzflächen überhaupt zur Verfügung stehen.

Das Dach der Zukunft in der Stadt der Zukunft baut auf Kreativität und multifunktionale Nutzungen. Das begrünte Dach spielt dabei eine verbindende und damit zentrale Rolle. Man könnte die menschlichen Freizeit-Bedürfnisse vereinfacht und auf die Dachnutzung bezogen in vier Themenbereiche einteilen: leben, begegnen, spielen, ernten. "Urban farming" ist derzeit in aller Munde. Ernten können wir natürlich auch auf dem Gründach, wie seit Jahren praktiziert wird - sowohl auf kommerziell betriebenen Dachfarmen als auch bei privaten Dachgärten.

Retentionsgründach mit zusätzlichem Wasserspeicher

Dass schon dünnschichtige extensive Dachbegrünungen die Hälfte des Jahresniederschlags auf dem Dach zurückhalten ist bekannt, die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien nehmen in ihrer neuen Fassung erstmals das "Retentionsdach" auf. Darunter sind in der Regel begrünte Dächer, meist Intensivbegrünungen, zu verstehen mit dem folgenden Wirkungsprinzip: auf dem Dach wird ein temporärer beziehungsweise dauerhafter Wasserspeicher geschaffen, über dem zusätzlich entweder eine Dachbegrünung oder eine Verkehrsfläche eingebaut wird. Das bedeutet also Retentionsraum (von bis zu 140 l/m²) plus zusätzliche Dachnutzung mit Begrünungs- oder Verkehrsfläche.

Tiefgaragenbegrünungen als parkähnliche Landschaften

  • Schutzlage als mechanischer Schutz der Dachabdichtung (circa 1 cm);
  • Dränschicht als Wasserspeicher und Ableitung des Überschusswassers (circa 4 bis 15 cm), kann als Schüttgüter- oder Kunststoffdränage ausgebildet werden;
  • Filterschicht zum Schutz der Dränschicht vor Feinanteilen aus der Vegetationstragschicht (etwa 0,5 cm);
  • Vegetationstragschicht als durchwurzelbarer Raum für die Pflanzen, Wasser- und Nährstoffspeicher (circa 20 bis 35 cm); oftmals als "Intensivsubstrat" bezeichnet.

Auch übergrünte Tiefgaragen gehören zu den Dachbegrünungen. Dort lässt oftmals die Statik Begrünungen mit Rasen, Sträuchern und größeren Bäumen zu, so dass Rückzugs-, Pausen- und Erholungsflächen für den Menschen entstehen, die einer Parklandschaft gleichen. Der Regelaufbau für eine intensive Dachbegrünung (Dachgarten, Tiefgaragenbegrünung) sieht in mehrschichtiger Bauweise oberhalb der geeigneten Dachkonstruktion und Dachabdichtung wie folgt aus:

Zu beachten ist, dass Intensivsubstrate mit organischen Anteilen nur bis zu einer Aufbauhöhe von etwa 35 cm verbaut werden sollten - bei höheren Aufbauten drohen Fäulnisprozesse und Setzungen. Sollten also größere Aufbauten geplant sein, müsste mit dem Untersubstrat eine weitere Schicht zwischen Filter- und Vegetationstragschicht vorgesehen werden.

Es sind nach den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien neben der mehrschichtigen auch einschichtige Bauweisen, bei denen ein Einschichtsubstrat die Funktionen der Drän-, Filter- und Vegetationstragschicht übernimmt, möglich; in der Praxis jedoch eher selten umgesetzt. Bei der Begrünung von Dächern ist eine Vielzahl an bau- und vegetationstechnischen Grundlagen zu beachten, nachfolgend werden die für Intensivbegrünungen besonders erwähnenswerten Punkte angeführt.

Dachkonstruktion

Auf Dächern ohne Wärmedämmung über unbeheizten Räumen (wie Garagendächer, Vordächer etc.) sind bei ausreichender Lastreserve alle Begrünungsarten möglich. Bei Dächern mit Wärmedämmung sind, in Abhängigkeit von der Bauweise, besondere Kriterien bei der Planung und Ausführung der Dachbegrünung zu beachten. Generell muss der verwendete Wärmedämmstoff eine ausreichende Druckfestigkeit für die Last der Begrünung und die vorgesehene Nutzungsart aufweisen.

Ein in Deutschland sehr häufig verbreitete Flachdachtyp ist das einschalige, nicht durchlüftete Dach ("Warmdach"). Auf der Rohdecke befindet sich die Dampfsperre, darauf die Wärmedämmung und als oberste Lage die Dachabdichtung. Grundsätzlich lassen sich auf einschaligen Dächern alle Begrünungsarten ausführen, wenn die entsprechenden Lastreserven vorhanden sind. Bei zweischaligen, belüfteten Dächern ("Kaltdach"), befindet sich über der Wärmedämmung ein durchlüfteter Hohlraum. Dieser wird nach oben durch eine Tragschale begrenzt, die die Abdichtung trägt. Die Tragfähigkeit der oberen Schale lässt in der Regel nur Begrünungsarten mit niedrigen Lastannahmen zu.

Der Kühleffekt der Begrünung kann Einfluss auf die Durchlüftung des Dachaufbaus nehmen. Bei Umkehrdächern liegt die Wärmedämmung oberhalb der Dachabdichtung im wechselfeuchten Bereich. Da die Wärmedämmung nach oben nicht diffusionsdicht abgeschlossen werden darf, müssen in diesem Fall die im Begrünungsaufbau verwendeten Folien und Schichten diffusionsoffen sein.

Bei Umkehrdächern ist zu beachten, dass eine Anstaubewässerung mit Dauerstau in der Dämmplattenebene nicht möglich ist. Dafür sind dann besondere Maßnahmen vorzusehen, wie zum Beispiel funktionsfähige und diffusionsoffene Anstauelemente mit unterseitiger Dränfunktion. Geeignete Produkte müssen vom Systemhersteller für den Umkehrdachaufbau freigegeben sein.

Statik

Die maximale Belastbarkeit der Dachfläche muss bei jeder Dachbegrünung beachtet werden. Für die Berechnung findet DIN EN 1991-1-4 Anwendung. Demnach ist bei begrünten Dächern der wassergesättigte Zustand des gesamten Begrünungsaufbaus einschließlich Vegetation und Schneelast als ständige Flächenlast anzusetzen. Bei Intensivbegrünungen und genutzten Dachflächen können zusätzlich zum Systemaufbau auch Bäume, Sträucher und konstruktive Bauelemente wie Pergolen und Gehbeläge für erhöhte Punktlasten sorgen, die einberechnet werden müssen.

Die nicht ständig wirksamen Verkehrslasten (etwa durch Personen, Maschinen oder Lagerstoffe) sind ebenso gesondert zu berücksichtigen. Das gilt auch für das zusätzliche Wassergewicht bei einem temporären Wasseranstau (bspw. Dachgärten, Retentionsdach).

Dachgefälle

In der Regel werden für Intensivbegrünungen gefällelose Dachdecken geplant, um die Wasserspeicherung in der Gründachdränage zu erleichtern.

Dachabdichtung

Hinsichtlich der Anforderung an Dachabdichtungen bei Gefälle < 2 Prozent sind die unterschiedlichen Regelungen nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie zu. Ein gefälleloses Dach mit Dachbegrünung kann sowohl nach DIN 18531 als auch nach Flachdachrichtlinie regelkonform ausgeführt werden. Bei begrünten Dächern sind, gemäß der Fachregel für Abdichtungen ("Flachdachrichtlinien") und DIN 18531, folgende An- und Abschlusshöhen zum Schutz vor Niederschlagswasser einzuhalten:

  • Mindestanschlusshöhe bei aufgehenden Gebäudeteilen und Dachdurchdringungen: Dachneigung bis 5 °: 15 cm;
  • Mindestabschlusshöhe bei Dachrändern: Dachneigung bis 5 °: 10 cm;
  • Mindestanschlusshöhe bei Türen: 15 cm, mit zusätzlichen Entwässerungsmöglichkeiten (z. B. rinnenförmiger Entwässerungsrost): 5 cm;
  • In Sonderfällen ("Barrierefreie Wohnungen") sind reduzierte Anschlusshöhen und Übergänge von 2 statt 5 cm möglich, dazu sind Sonderkonstruktionen (etwa Rinnen mit Gitterrostabdeckung und Vordächer) notwendig (DIN 18040 Barrierefreies Bauen);
  • Die barrierefreie Ausführung ist planerisch vorzugeben;
  • Die Höhen werden immer ab Oberkante des Schutz-/Nutzbelages beziehungsweise der Entwässerungsrinnen gemessen.

In schneereichen Gebieten und bei besonderen Anforderungen können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. Als Nachweis für die Durchwurzelungsfestigkeit der Abdichtung gilt das "Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen" der FLL beziehungsweise die DIN EN 13948.

Absturzsicherung

Maßnahmen zur Absturzsicherung bei Arbeiten auf dem Dach sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgelegt. Diese konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß ASR A2.1 Punkt 8.2 sind Maßnahmen zur Absturzsicherung zu treffen, wenn die Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt und die Arbeiten näher als 2 m zur Absturzkante stattfinden. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden.

Bei genutzten Dachgärten und Dachterrassen sind Geländer zur Absturzsicherung vorzusehen, wenn die Brüstung nicht ausreichend hoch ist. Bei der Wahl der Geländer sind auflastgehaltene Lösungen, als Varianten bei denen der Gründachaufbau die Absturzsicherung lagesicher hält, zu bevorzugen.

Bewässerung

Während Extensivbegrünungen in der Regel nur während der Anwachsphase bewässert werden müssen, sind Intensivbegrünungen auf eine regelmäßige Bewässerung angewiesen. Die automatische Bewässerung kann über eine Anstaubewässerung mit zusätzliche Wasserzufuhr geregelt sein oder mittels Tröpfchenbewässerung mit voll- oder teilflächig im Substrat verlegten Tropfschläuchen beziehungsweise mit Bewässerungsvliesen.

Brandschutz

In der DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4" gelten intensive Dachbegrünungen als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig ist ("Harte Bedachung").

Verkehrsflächen auf Dächern

Bei begeh- und befahrbaren Flächen, die über einfache Wartungswege hinausgehen, sind die FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken heranzuziehen.

Pflanzenauswahl

Neben verschiedener wind- und frostunempfindlichen Staudenarten liegt ein Hauptaugenmerk auf den geeigneten Gehölzen. In der BuGG-Fachinformation "Geeignete Gehölze für Dachbegrünungen" sind in fünf Tabellen verschiedene Sträucher- und Baumarten in Abhängigkeit der Wurzelraumdicke und Wuchshöhe aufgelistet. Weitere Kriterien sind unter anderem Bruchfestigkeit, Standsicherheit, Trockenresistenz, Pflegeaufwand, Krankheitsresistenz und Schnittverträglichkeit.

Instandhaltung (Pflege und Wartung)

Zu den bei Intensivbegrünungen drei- bis zehnmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen zählen unter anderem.:

  • Kontrolle der Dachrandbereiche und Dachdurchdringungen auf Hinterwurzelungen durch Pflanzen;
  • Überprüfung der Entwässerungs- und Bewässerungseinrichtungen;
  • Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs;
  • Düngen (mit Langzeitdünger);
  • Rückschnitt;
  • Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren, Aerifizieren).

Kommunale Förderungen

Auf kommunaler Ebene kann die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch verschiedene Instrumente gefördert werden, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Aufwand für die Stadt unterscheiden. Für 2021 ergab sich folgendes Bild zur Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung in Deutschland: 82 von 191 Städten über 50.000 Einwohnern/innen (42 %) geben finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen von 10 bis 100 Euro/m², sowie 500 bis 100.000 Euro/Vorhaben beziehungsweise Fördergrenze von 20 bis 100 Prozent.

Einige Städte unterscheiden in ihren Förderprogrammen in extensive und intensive Begrünungen und vergeben dementsprechend auch unterschiedliche Förderhöhen. Jedoch sind die Förderhöhen für intensive Begrünungen im Verhältnis häufig nicht sehr attraktiv oder die Förderobergrenze limitiert eine höhere Fördersumme (z. B.: Kehl am Rhein - 25 Euro/m² für Intensivbegrünung ab 15 cm Substrat, maximal 2000 Euro).

Die Städte Hamburg, Frankfurt und Köln haben Intensivbegrünung dagegen recht gut berücksichtigt (Frankfurt: "Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Maßnahme/Liegenschaft"). Auf Landes- oder Bundesebene wird eine Intensivbegrünung nicht besonders gefördert. Dort werden Dachbegrünungen als eine von vielen Maßnahmen allgemein gefördert. In den Förderrichtlinien werden keine Bedingungen bezüglich Aufbauhöhe, Form, Bepflanzung etc. an die Dachbegrünung formuliert.

Seit dem 01.01.2021 werden im Rahmen der BEG EM u. a. finanzielle Zuschüsse für den Erhalt und die Neuanlage von Dach- und Fassadenbegrünungen als Maßnahmen zur Wärmedämmung vergeben. Auch hier werden zunächst keine weiteren Bedingungen an die Dachbegrünung formuliert.

Fazit

Der langjährige Trend geht in Richtung Intensivbegrünungen, also zu genutzten Dachgärten. Eine folgerichtige Entwicklung mit Blick auf Klimawandelanpassung, Flächenknappheit und Bevölkerungsentwicklung. Dachflächen nicht als weiteren Wohnraum und Freizeitflächen zu nutzen, wäre bei den bekannten Herausforderungen und Möglichkeiten fatal. Und oftmals kostet der Garten auf dem Dach nur einen geringen Teil des schon gekauften Grundstücks.

Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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