Ausgegraben

Anti-Stress-Verordnung

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Was wird noch kommen? Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lässt jetzt die Möglichkeiten einer Anti-Stress-Verordnung prüfen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll den heutigen Wissensstand zu psychischen Belastungen im Beruf aufarbeiten, um der Ministerin konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Nach dem gesetzlichem Mindestlohn und dem Rentenpaket wäre es das dritte Großvorhaben der Ministerin seit ihrem Eintritt in die Bundesregierung. Auslöser war der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider mit seiner Forderung, die Erreichbarkeit von Beschäftigen außerhalb ihrer Dienstzeit gesetzlich einzuschränken. Diskutabel, doch braucht man dafür gleich eine Anti-Stress-Verordnung? Nahles hat sich damit auf ein weites Feld begeben.

Vielleicht sollte man sie an das Debakel um die EU-Richtlinie zum vorbeugenden Sonnenschutz für Arbeitnehmer, die sogenannte Sonnenscheinrichtlinie, erinnern. Das Europäische Parlament hatte die Vorlage von Kommission und Ministerrat 2005 ersatzlos gekippt. Bestimmte Risiken, sind in bestimmten Berufen eben unvermeidbar. Die Ministerin wird das wohl anders sehen. Vermutlich wird sie bald auch eine Verordnung zum Schutz vor kniebelastender Arbeit oder vor Arbeiten am Schreibtisch auf den Tisch legen.

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 Christian Münter
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