Arbeitsagentur gegen Einschränkung der 3+2-Regelung

Empört hat sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) über die restriktive Auslegung des Integrationsgesetzes durch Ausländerbehörden in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen geäußert. Ihr Vorstandsvorsitzender Detlef Scheele kritisierte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" die Praxis, abgelehnte Asylbewerber oder Flüchtlinge auch dann abzuschieben, wenn sie bereits über einen Ausbildungsvertrag verfügen.

"Wenn ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, und der wird immer vor Beginn einer Ausbildung geschlossen, manchmal auch Monate vorher, müsste eigentlich der Abschiebeschutz gelten. So verstehen wir die gesetzliche 3+2-Regelung", sagte er in der "Süddeutschen". Arbeitgeber wie Auszubildende müssten sich darauf verlassen können, dass ein Ausbildungsvertrag auch tatsächlich realisiert werde.

Trotzdem sei es nach Berichten von BA-Regionaldirektionen vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und in Sachsen zu Abschiebungen gekommen oder es sei eine Arbeitserlaubnis erst gar nicht erteilt worden. Das habe in angrenzenden Bundesländern "zu einer Verunsicherung geführt, ob man überhaupt Menschen, die keinen gesicherten Status als Asylbewerber haben, ausbilden kann", berichtete Scheele. Das sei für den Arbeitsmarkt jedoch "nicht zielführend".

Bereits im November vergangenen Jahres hatten die bayerischen Industrie und Handelskammern kritisiert, dass Geflüchtete, die bereits eine Berufsausbildung im Betrieb aufgenommen haben, oder kurz davor stehen, immer noch verstärkt mit Abschiebemaßnahmen zu rechnen hätten. Ursache dafür waren "Vollzugshinweise" des Bayerischen Innenministeriums wonach eine Duldung bereits unmittelbar nach Ablehnung eines Asylbegehrens nicht mehr erteilt werden soll. Die Vollzugshinweise machten auch in anderen Bundesländern Schule. cm

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