Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramms

Bayern: Öffentliche Vergaben im Bau werden vereinfacht

Die bayerische Landesregierung will die öffentliche Vergabe im kommunalen Baubereich durch Ausweitung der Obergrenzen für Direktaufträge sowie freihändige Vergaben vereinfachen. Ministerpräsident Markus Söder legte dem Bayerischen Landtag dazu ein "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramms Bayern 2030" vor. Verbände und Wissenschaft sind unterschiedlich begeistert.
FGL Hessen-Thüringen Politik und Verbände
Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete die geplanten Vergaberegeln als eine "kleine Revolution". Foto: Michael Lucan, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE

Söder bezeichnete die geplanten Vergaberegeln als eine "kleine Revolution". Im kommunalen Baubereich sollen die Obergrenzen für Direktaufträge auf 250.000 Euro und für die freihändige Vergabe auf eine Million Euro verzehnfacht werden. Die Staatsregierung verspricht sich davon schnellere und unkompliziertere Auftragsvergaben. Ehrenamtlich Tätige will Söder von Genehmigungspflichten für wiederholte Veranstaltungen und den Aufbau von Zelten und Tribünen sowie von den Kosten für Umzüge von Schützen-, Trachten-, Sport- und Brauchtumsvereinen befreien.

Im Baurecht sollen rund 30 Vorgaben abgeschafft oder gelockert werden. Ziel sei es, den Wohnungsbau von unnötigen Vorgaben zu befreien und damit die Bautätigkeit anzukurbeln. Nach Söders Worten ist unter anderem die Genehmigungsfreiheit für den Dachgeschossausbau und für die Umwandlung von Büro- in Wohnraum geplant. Außerdem sollen die gesetzliche Kfz-Stellplatzpflicht und die Gartensatzungen abgeschafft, Abstandsflächen flexibilisiert und Kinderspiel- und Fahrradabstellplätzen sowie Freischankflächen bis 100 m² genehmigungsfrei werden.

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) begrüßt die geplante Vereinfachung des Baurechts "ausdrücklich". Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn bezeichnete die neuen Vergaberegeln dagegen "nur ein erster Schritt". Von den angekündigten Direktaufträgen und freihändigen Vergaben profitierten meist jene Unternehmen, die den Vergabestellen bereits bekannt seien und sich bewährt hätten. Ein Marktzutritt zu öffentlichen Aufträgen für Start-Ups und innovative Unternehmen werde dagegen erschwert.

cm/VdW/IfM

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