FLL-Regelwerk zur "Abrechnung von Bauvorhaben" überarbeitet

Das FLL-Regelwerk "Empfehlungen für die Abrechnung von Bauvorhaben im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau", das als ein Leitfaden für Auftragnehmer als auch Auftraggeber im Umgang mit Abrechnungen und Rechnungsprüfungen genutzt werden kann, ist durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Kias seit 2020 vollständig überarbeitet worden. Neben den aktualisierten Vorschriften der VOB sind in der neuen Ausgabe der "Abrechnung von Bauvorhaben" nun auch die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Bauvertrag nach den §§ 650a ff. aufgeführt. Die seit 2018 eingeführten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten für alle Bauleistungen und damit für auch für Verträge die die VOB/B vereinbart haben. Bei den Schritten zur Abrechnung, gerade bei der Datenerfassung durch Aufmaß und bei der Mengenberechnung, haben in den letzten Jahren große technische Entwicklungen stattgefunden, die in den aktualisierten Empfehlungen berücksichtigt werden.

Neben den klassischen manuellen Methoden, wie dem Aufmaß mit Messrad und Bandmaß, erlangen die digitalen Aufmaß-Methoden mit Totalstation und Roverstab (GPS) sowie Aufmaße mittels Laserscanning (auch drohnenbasiert) eine immer größere Bedeutung bei der Abrechnung von Bauvorhaben.

Bei den Erläuterungen zum Aufstellen der Rechnung wurden die bisherigen Abschnitte "Änderungen und Ergänzungen", "Rechnung", "Abschlagsrechnung" und "Schlussrechnung" nun um die wichtigen Abschnitte "Teilschlussrechnung" und "Fälligkeit und Fristen" ergänzt.

Die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck) erscheint nun Mitte März. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 18. März bis zum 17. Juni 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe steht ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung, das während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht. Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbeitung der "Empfehlungen für die Abrechnung von Bauvorhaben im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" abschließen. FLL

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