Kaum zukunftsweisende Impulse für den GaLaBau

Das Wachstumschancengesetz

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Ende März hat der Bundesrat nach zähem Hin und Her nun endlich das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness verabschiedet.

Bereits Ende des Jahres wurde in dieser Kolumne über die möglichen Auswirkungen für den GaLaBau berichtet. Was ist davon übriggeblieben? Wer erhält die geplanten Wachstumschancen? Hier ein Update zu den wichtigsten Punkten:

Mitarbeiter

Geschenke: Freigrenze steigt auf 50 Euro. Dieser Punkt ist unverändert geblieben; Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro p.P. wurde gestrichen; Herabsetzung der Bemessungsgrundlage und Heraufsetzung der Höchstbeträge (Anschaffungskosten bzw. Listenpreis) bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen. Hier wurde der Höchstbetrag angehoben von 60.000 auf 70.000 Euro; Leichte Erhöhung des absetzbaren Verpflegungsmehraufwands für Arbeitnehmer (gestrichen)

Fazit: Nach wie vor liefert dieser Bereich für den GaLaBau keine echten Wachstumschancen. Im Gegenteil: Abgesehen von den besseren Konditionen bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen wurden nun auch die kleinen Erleichterungen, die zur Motivation der Mitarbeitenden hätten genutzt werden können, gestrichen.

Liquiditätsverbesserung und finanzielle Spielräume

Sofortabschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro und Erhöhung der Anschaffungskostengrenze bei Sammelposten auf 5.000 Euro sowie Auflösung von fünf auf drei Jahre reduziert. Dieser Punkt wurde gestrichen, es gelten die bestehenden Regelungen; Wiedereinführung der degressiven AfA bei Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter von April bis Ende 2024. Dieser Punkt wurde beibehalten; Sonderabschreibung von Investitionskosten bis zu 50 % bei Betrieben mit einem Maximalgewinn von 200.000 Euro. Dieser Wert wurde auf 40 % zurückgenommen; Erweiterter Verlustrücktrag auf drei Jahre (EKSt und KSt) und bis zu 75 % der Gesamteinkünfte (EKSt und KSt) bis 2028. Dieser Wert wurde auf 70 % reduziert; Steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne wird erhöht, indem Gewerbe- und Einkommensteuer auf den nicht entnommenen Gewinn angerechnet werden. Dieser Punkt wurde nicht verändert.

Fazit: Bei einem durchschnittlichen Abschreibungsvolumen von knapp 5 % an der Leistung können sich durchaus finanzielle Spielräume eröffnen, die zudem einen Anreiz für mehr Investitionen beinhalten, zumindest aber für mehr finanzielle Stabilität sorgen. Schade, dass die Regelung zu Sofortabschreibungen bzw. Sammelposten gestrichen wurde. Dieser Posten hat bei den meisten Betrieben Relevanz.

Innovation und Investition

Die Investitionsprämie für abnutzbaren bewegliche Wirtschaftsgüter wird nun doch nicht eingeführt. Klimafreundliche Investitionen in Höhe von 5.000 bis 200.000 Euro wären mit 15 % bezuschusst worden; Für Betriebe mit Besitzgesellschaft kann auch die Erhöhung der zulässigen, gewerbesteuerschädlichen Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken interessant sein. Ziel ist eine erhöhte Investitionsbereitschaft im Bereich regenerativer Stromerzeugung und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur. Diese Erträge sind dann erst ab einem Anteil von mehr als 20% der Einnahmen steuerpflichtig. Dieser Aspekt bleibt erhalten; Für innovative Betriebe ist auch die Verbesserung der Bedingungen aus dem Forschungszulagengesetz interessant. Dabei können 25 % der Lohnkosten, die Eigenleistung des Unternehmers/der Unternehmerin in Einzelunternehmen und der Einsatz von Maschinen sowie Fremdleistung anteilig gefördert werden. Die Summe der Beträge wird auf den zu versteuernden Gewinn steuermindernd angerechnet. Bei KMU kann die Forschungszulage um 10 % erhöht werden. Dieser Aspekt bleibt ebenfalls erhalten.

Fazit:

Viele Betriebe sind auf dem Weg, die nachhaltige Transformation zu gestalten. Schade, dass da gerade die Innovationsprämie aus dem ursprünglichen Text gestrichen wurde. Zumindest die Erleichterungen für Besitzgesellschaften sind eine sinnvolle Unterstützung bei der Umstellung auf eine umweltfreundliche Energienutzung.

Indirekt könnte die Einführung der degressiven Abschreibung für Wohngebäude zu ein wenig Entspannung beim Neubau führen, die ebenfalls erhalten geblieben ist. Für den GaLaBau hätte das eine höhere Nachfrage aus dem wohnungswirtschaftlichen Bereich zur Folge.

Alles in allem lässt sich festhalten, dass das Wachstumschancengesetz durchaus auch Chancen für die GaLaBau-Betriebe eröffnet, auch wenn an verschiedenen Stellen Kürzungen vorgenommen wurden. Schade, dass die Möglichkeiten zur Schaffung von Anreizen für Mitarbeitende fast ganz auf der Strecke geblieben sind. Finanzielle Spielräume ergeben sich aber nach wie vor sowohl für Betriebe, für die das Geschäft gut läuft, als auch für diejenigen, bei denen die Lage angespannt ist. Bitter ist aber, dass Betriebe, die sich aktiv auf den Weg in eine nachhaltigere Zukunft machen wollen, nun doch keine Unterstützung durch die Innovationsprämie erhalten. Dieser Anreiz wäre für die Branche sicher wichtiger gewesen als die Forschungszulage, die nur für einen sehr kleinen Teil der Betriebe in Frage kommen werden.

Prof. Dr.-Ing. Heiko Meinen
h.meinen@kullmann-meinen.de

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Prof. Dr. Heiko Meinen
Autor

Leiter des Instituts für nachhaltiges Wirtschaften in der Bau- und Immobilienwirtschaft (inwb), Hochschule Osnabrück

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