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Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Ausbildung und Beruf
Je nach Beschäftigtenzahl gibt es einen einmaligen Zuschuss von 9000 oder 15.000 Euro für drei Monate. Foto: Deutscher Bundestag,

Der Bundestag hat Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Es beinhaltet folgende Maßnahmen: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für drei Monate.

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der elektronisch zu stellenden Anträge soll in den Händen der jeweiligen Bundesländer oder der Kommunen liegen. Die Hilfen würden rasch ausgezahlt, kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an. cm

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