Assistierte Ausbildung wird verlängert

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat im Juli einer Verlängerung der Assistierten Ausbildung nach §130 SGB III um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge zugestimmt. Nach Auffassung der Länderkammer hat sie sich als wirkungsvolles und betriebsnahes Instrument für die Verbesserung des Arbeitserfolges bewährt.
Bereits im April hatten die Vertreter der Länder dem Bund in einer gemeinsamen Stellungnahme das Ziel gesetzt, die Assistierte Ausbildung in diesem Zeitraum in ein unbefristetes Regelinstrument zu überführen. Das bestehende Fachkonzept solle bis dahin fachlich-inhaltlich weiterentwickelt werden.
Diese Weiterentwicklung soll dazu dienen, die Assistierte Ausbildung zu einem möglichst flexiblen Dienstleistungsangebot für Jugendliche und Unternehmen zu machen. Der Bundesrat benannte "Verbesserungspotentiale", um die Akzeptanz der Assistierten Ausbildung bei den Unternehmen zu erhöhen, die Abbruchquote zu senken und den Maßnahmeerfolg insgesamt zu erhöhen.
So sollen die Zielgruppen weiter gefasst werden. In Bedarfsfällen soll ein niedrigschwelliger und schnellerer Zugang über den gesamten Zeitraum der Ausbildung inklusive der Ausbildungsvorbereitung hinweg möglich sein. Auch eine stärkere Anpassung von Unterstützungsdauer und -intensität an den tatsächlichen individuellen Bedarf halten die Ländervertreter für sinnvoll. Weiter empfehlen sie einen Verzicht auf Stundenmindest- und -höchstkontingente für die einzelnen Jugendlichen, eine Gewährung der erforderlichen Fahrtkosten sowie Blockbeschulungen in weit vom Wohnort entfernten Berufsschulen.
cm/BIBB
NL-Stellenmarkt
