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Bundesregierung verstärkt Sportstättenförderung
Bund und Länder haben sich gemeinsam auf einen neuen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten verständigt. In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms der Bundesregierung stehen in diesem Jahr mit dem 2. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 kurzfristig 150 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat Bundesminister Horst Seehofer im Juli für den Bund unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.
Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nimmt der Bund damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken. "Wir haben bei den Sportstätten bundesweit große Investitionsbedarfe", sagte Bundesinnen- und Bauminister Seehofer. Als Sportnation könne Deutschland in der Weltspitze aber auf Dauer nur mithalten, wenn vor Ort in den Städten und Gemeinden investiert werde.
Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten soll auch in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden. Im Beschluss zu den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zur mittelfristigen Finanzplanung sind von 2021 bis 2023 jeweils weitere 110 Millionen Euro pro Jahr und im Jahr 2024 160 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen.